Dass Kinder und Jugendliche im Netz von Erwachsenen mit sexuellen Absichten kontaktiert werden, ist keine Seltenheit. Das zeigt eine repräsentative Befragung von Kindern und Jugendlichen, die die Landesanstalt für Medien NRW in Auftrag gegeben hat. Besonders das Phänomen des Cybergrooming, welches die Kontaktaufnahme Erwachsener mit sexuellen Absichten mit Kindern und Jugendlichen beschreibt, stand dabei im Zentrum der Befragung. Insgesamt wurden über 2.000 in Deutschland lebende Kinder und Jugendliche zwischen 8 und 18 Jahren befragt.
Die Zahlen sind erschreckend. Fast ein Viertel aller Kinder und Jugendlichen (24%) wurde bereits im Netz von Erwachsenen zu einer Verabredung aufgefordert (8-9 J.: 9%, 10-12 J.: 14%, 13-15 J.: 25%, 16-18 J.: 37%). Jedes sechste Kind bzw. jeder sechste Jugendliche (16%) gibt an, dass ihm bereits von einem erwachsenen Online-Kontakt eine Gegenleistung für ein Video oder Foto versprochen wurde. Jedes siebte Kind bzw. jede siebte Jugendliche (14%) wurde aufgefordert, sich für einen Erwachsenen vor der Webcam auszuziehen oder die Kamera seines Smartphones anzuschalten. 15 Prozent der befragten Kinder und Jugendlichen geben außerdem an, ungefragt Nacktbilder zugesandt bekommen zu haben – und das sind nur einige der Szenarien, die in der Befragung beschrieben und abgefragt wurden.
Über alle Schulformen hinweg beschreiben diese Erfahrungen relativ besonders häufig solche Kinder und Jugendliche, die auf eine Haupt- oder Berufsschule gehen. Die Befragung zeigt außerdem, dass es keine signifikanten Unterschiede zwischen Mädchen und Jungen gibt. Beide Geschlechtergruppen erleben sexualisierte Ansprache von Erwachsenen im Netz gleichermaßen.
Auch die Kanäle, auf denen es zu einer sexualisierten Ansprache kam, wurden abgefragt. Vor allem bei Instagram haben die Befragten diese Erfahrungen bereits gemacht (31%), direkt gefolgt von WhatsApp (26%) und Snapchat (24%). Bei den Online-Games geben jeweils 9 Prozent der Befragten an, bereits bei FIFA22 (9%) und Minecraft (9%) mit sexuellen Absichten angesprochen worden zu sein.
Quelle: Pressemeldung der Landesanstalt für Medien NRW, Düsseldorf vom 16. Dezember 2021