Bescheinigungen

In einem Bundesmantelvertrag, der sog. Vordruckvereinbarung ist geregelt, welche Bescheinigungen zu Lasten der Krankenkassen berechnet werden dürfen.

Grundsätzlich sind jegliche Dokumente nur dann zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abzurechnen, wenn diese auf vereinbarten Vordrucken oder auf besonderes Verlangen der Kassen bzw. des Medizinischen Dienstes erstellt werden. Eine solche Bescheinigung trägt korrekterweise immer eine fünfstellige Abrechnungsziffer gemäß EBM (Einheitlicher Bewertungsmaßstab der Kassenärztlichen Vereinigung).

Diese Bescheinigungen sind für alle Patienten bzw. Patientinnen kostenfrei.

Die Gebühren für das Erstellen anderer Dokumente (zuzüglich ggf. anfallender Portokosten) werden nach der bundeseinheitlichen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) berechnet (Individuelle Gesundheitsleitung/ „Service-IGeL“) und müssen entweder vom Patienten bzw. von der Patientin oder von der anfordernden Stelle getragen werden.

Sie sind somit nicht kostenfrei, sondern gebührenpflichtig.

Tipp: Fordert Sie z. B. eine Behörde oder die Schule bzw. der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin zur Vorlage z.B. einer psychotherapeutischen Bescheinigung oder eines Berichts auf, dann fragen Sie grundsätzlich nach, ob die Kostenübernahme geregelt ist!

Liste der Gebühren:

BescheinigungUmfangKostenKostenstelle GOP
Anwesenheitsbescheinigung  Kurze Bescheinigungkostenfrei
Kopien der Befunde  Kopie pro Seite auf eigenen Wunschkostenfrei
Kurze Bescheinigung oder kurzes Zeugnis  Kurze Informationen
(1 Seite): z.B. für Familienkasse/ Schule /Finanzamt)
5,36 €  Nr. 70
Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht  Angaben zur Anamnese, andere Befunde (Testergebnisse), Empfehlungen bzw. Bewertungen  17,43 €Nr. 75
Schriftliche gutachtliche Äußerung (Gutachten)  Psychotherapeutische Begutachtung auf Wunsch des Patienten (mit fachlicher Begründung bezüglich etwaiger Fragestellungen oder Diskussionspunkte   40,22 €Nr. 80
anfallendes Portoje nach Größe des Briefes0,85 € bis 1,60 €