Influencer*innen bei YouTube, Instagram, TikTok und Co. verfügen durch ihre reichweitenstarken Kanäle und ertragreichen Werbeverträge mitunter über hohe Einkommen. Das Geschäftsmodell wurde prompt auch für jüngere Zielgruppen entdeckt: Kinder stehen als Kinderinfluencer*innen vor der Kamera ihrer Eltern oder agieren mit ihnen gemeinsam.
Aus rechtlicher Sicht stellen sich einige Fragen: Handelt es sich hierbei um eine Beschäftigung – sprich Arbeit? Und wenn ja: Ist dies erlaubt und was gibt es dabei rechtlich zu beachten? Und wie können die Eltern sicherstellen, dass ihren Kindern trotz kommerziell orientiertem Influencing und drohenden digitalen Übergriffen ein gesundes Aufwachsen gelingt?
Das Merkblatt der AJS zum Thema Kidfluencing kann kostenfrei heruntergeladen werden unter https://ajs.nrw/wp-content/uploads/2021/12/AJS-Merkblatt_Kidfluencing.pdf
Quelle: Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (AJS) Nordrhein-Westfalen e.V., AJS-News / Aktuelles, Köln, 20. Dezember 2021