In Deutschland wird aktuell verstärkt über ein Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche diskutiert. Andere Länder sind bereits weiter. Der Deutsche Ethikrat lehnt ein pauschales Verbot ab und empfiehlt stattdessen ein risikobasiertes Schutzkonzept.
Gerade hat Großbritannien beschlossen, ein Verbot der sozialen Netzwerke für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren einzuführen. „Soziale Medien machen Kinder unglücklich“, sagte Premierminister Keir Starmer am 15. Juni in London. Das Vereinigte Königreich folgt mit den Plänen Australien, das im Dezember 2025 als weltweit erstes Land ein generelles Social-Media-Verbot für unter 16-Jährige eingeführt hatte. Mehrere EU-Länder haben ebenfalls bereits angekündigt, ein Social-Media-Verbot für Minderjährige bis zu einem bestimmten Alter gesetzlich festlegen zu wollen (siehe Kasten Blick ins Ausland). In Deutschland wird noch darüber diskutiert. Aktuell arbeitet die von Bundesbildungsministerin Karin Prien (CDU) eingesetzte Unabhängige Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in einer digitalen Welt“ an einer Stellungnahme, die zahlreiche Empfehlungen enthalten soll. Diese soll am 24. Juni veröffentlicht werden – nach Redaktionsschluss.
Der Deutsche Ethikrat hat sich indes am 11. Juni klar gegen ein pauschales Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche ausgesprochen. Stattdessen empfiehlt das Expertengremium in seiner Ad-hoc-Stellungnahme „Schutz, Teilhabe und Befähigung von Kindern und Jugendlichen in der digitalen Welt“ ein risikobasiertes Schutzkonzept. „Der Ethikrat beantwortet die Frage nach einem gesetzlichen Mindestalter mit nein“, sagte der Vorsitzende des Ethikrats, Prof. Dr. jur. Helmut Frister bei der Vorstellung der Stellungnahme. „Kinder und Jugendliche wachsen heute mit vielen digitalen Angeboten auf, die eine wichtige Rolle bei der Erfüllung ihrer Kommunikations- und Informationsbedürfnisse spielen. Sie pauschal von digitalen Räumen auszuschließen ist problematisch. Sie müssen aber in ihrem eigenen Interesse und auch zum Schutz der demokratischen Willensbildung lernen, problematische Inhalte und Mechanismen zu erkennen und darauf zu reagieren“, erklärte der Rechtswissenschaftler.
„Suchtfördernde Algorithmen, Manipulation, Gewalt, Cybermobbing, Pornografie, Extremismus: Digitale Risiken sind allgegenwärtig; aber sie gehen von Inhalten und Funktionen aus, die es nicht nur in den sozialen Medien gibt“, sagte Prof. Dr. phil. Judith Simon, stellvertretende Vorsitzende im Ethikrat. „Generative KI, wie Chatbots und Bildgeneratoren, wird zunehmend von Kindern und Jugendlichen genutzt – mit nicht minder gewichtigen Risiken.“ Ein gesetzliches Mindestalter für Soziale Medien ignoriere diese Gefahren und könne auch dazu führen, dass Kinder und Jugendliche ihre informationellen, kommunikativen und emotionalen Bedürfnisse auf Chatbots verlagerten, die noch unzureichender reguliert seien, so die Philosophin. Der Ethikrat empfiehlt daher ein risikobasiertes Schutzkonzept, das auch andere digitale Angebote einbezieht, die jeweiligen Risiken gezielt analysiert und dafür Schutzmaßnahmen etabliert.
Digital Services Act muss effektiver umgesetzt werden
„Für ein solches Schutzkonzept bietet die seit Februar 2024 geltende Regulierung der Onlineplattformen im Digital Services Act (DSA) der Europäischen Union bereits eine gute Grundlage“, betonte der Ethikratvorsitzende Frister. Die Vorgaben müssten aber noch wesentlich effektiver umgesetzt und Anbieter stärker in die Pflicht genommen werden. „Falsche und manipulative Inhalte werden aktuell trotz DSA auf den Plattformen verbreitet – meist ohne Konsequenzen. Rechtlich ist die Lage eindeutig, doch die Politik muss die Sanktionen einleiten“, sagte er. Die EU-Kommission habe zwar damit begonnen, die Einhaltung der Vorgaben des DSA zum Schutz Minderjähriger verstärkt einzufordern. „Dieser Weg muss jedoch gegen alle Widerstände konsequent weiter beschritten und von Deutschland unterstützt werden“, ergänzte Simon. Darüber hinaus sei es dringend notwendig, den Schutz von Minderjährigen auch auf KI-Anwendungen zu erstrecken und den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag zu modernisieren.
Auch in dem vom Ethikrat empfohlenen risikobasierten Schutzkonzept sind Mindestaltersgrenzen für bestimmte digitale Angebote, wie zum Beispiel Pornografie, erforderlich, die mit Altersbestimmungstechnologien kontrolliert werden müssen. „Der Einsatz solcher Technologien hat jedoch für alle Nutzerinnen und Nutzer Nebenwirkungen, deren Ausmaß stark davon abhängt, welche Technologie verwendet wird“, betonte Simon. Als Beispiel nannte sie das Blockieren bestimmter Lieder, wenn dort Schimpfworte oder sexualisierte Ausdrücke verwendet würden. Deshalb dürfe die Entscheidung über die Wahl dieser Technologien nicht den Anbietern überlassen werden. Insbesondere eine Altersschätzung durch das Tracking digitaler Aktivitäten lehnt der Ethikrat zum Schutz der Privatsphäre ab und plädiert für primär endgerätbasierte Verfahren. Wenn Eltern das Alter ihrer Kinder beim Einrichten der Smartphones eingeben, sollten altersunangemessene Inhalte und Funktionen automatisch geblockt sein, forderte Simon.
Noch keine wirksame Altersverifikation
Das Alter der Nutzer zu kontrollieren funktioniere in der realen Welt nicht perfekt, in der Onlinewelt sei es noch viel schwieriger, erklärte Prof. James H. Davenport, PhD, von der British Computer Society (BCS) gegenüber dem britischen Science Media Center (SMC) anlässlich der Einführung einer Altersgrenze in UK. „International sucht man immer noch nach wirksamen Lösungen zur Altersverifikation.“ Man sollte deshalb eine pragmatische Haltung bewahren, die ein gewisses Maß an Umgehung durch die Kinder akzeptiert, statt Perfektion zu erwarten, empfiehlt er. „Altersgrenzen sind dennoch hilfreich.“ Für sinnvoll hält er auch zu verhindern, dass ungeeignete Inhalte überhaupt gepostet werden. Davenport schlägt zum Beispiel eine Kinderversion einer Social-Media-Plattform mit strengeren Kontrollen vor. Allerdings hätten Social-Media-Unternehmen derzeit wenig Anreiz, in die Entwicklung altersspezifischer Versionen ihrer Plattformen zu investieren, so der IT-Experte. Denn die Einführung einer solchen Plattform könnte teuer, komplex und ressourcenintensiv sein – bei möglicherweise nur sehr begrenztem finanziellem Nutzen für Technologiekonzerne wie Meta.
Neben der Altersverifikation brauchten Eltern bessere technische Werkzeuge, um den Zugang zu Inhalten, aber auch die Zugriffszeiten ihrer Kinder zu begrenzen, fordert der Ethikrat in seiner Stellungnahme weiter. Darüber hinaus sei es wichtig, dass Eltern seriöse und unabhängige Informationen über Gefahren im Netz, klare Altersempfehlungen für digitale Angebote sowie die Möglichkeit, sich von Digitalpaten beraten und helfen zu lassen, erhielten. Um die Wünsche und Interessen ihrer Kinder angemessen zu berücksichtigen, sollten Eltern ihre Kinder bei Entscheidungen über ihre digitalen Aktivitäten einbeziehen, empfiehlt der Ethikrat schließlich. „Das fördert digitale Selbstbestimmung, klärt über Gefahren auf und schafft Vertrauen, um überhaupt Einblick in ihre digitale Lebenswelt zu gewinnen“, erläuterte Simon.
Zusammenhang zwischen sozialen Medien und psychischer Gesundheit
Die Regulierung sozialer Medien wird vor allem damit begründet, dass es einen Zusammenhang zwischen der Nutzung von digitalen Medien und der psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen gibt. Auch die somatischen Folgen sind nicht zu unterschätzen (siehe Kasten). Doch wie solide ist die Datenlage und der Stand der Forschung zu den Auswirkungen von sozialen Medien auf die psychische Gesundheit? „Die Befundlage ist uneinheitlich, was vor allem daran liegt, dass korrelative, experimentelle und längsschnittliche Studien zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen“, erläutert Prof. Dr. phil. Adrian Meier, Lehrstuhl für Kommunikationswissenschaft an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, gegenüber dem deutschen SMC. Viele Studien zeigten zwar einen kleinen bis moderaten Zusammenhang zwischen intensiver Social-Media-Nutzung und mehr Angst- oder Depressionssymptomen, doch ob Social Media Ursache oder Folge psychischer Belastung sind, bleibe umstritten; wahrscheinlich wirke beides zusammen.
„Bisher deuten Längsschnittdaten darauf hin, dass insbesondere suchtartige Social-Media-Nutzung mit höherer Depressivität und auch mit späterer Suizidalität zusammenhängt, und zwar nicht nur bei Jugendlichen, sondern auch bei Erwachsenen“, sagt Apl.-Prof. Dr. phil. Julia Brailovskaia, Klinische Psychologie und Psychotherapie an der Ruhr-Universität Bochum und Deutsches Zentrum für psychische Gesundheit (DZPG), ebenfalls gegenüber dem SMC. Besonders belastbar seien randomisiert-kontrollierte Langzeitstudien, doch diese seien aufwendig, dauerten lange und hinkten der schnellen Entwicklung der Plattformen oft hinterher. Erschwert werde die Forschung zusätzlich dadurch, dass Plattformanbieter ihre Daten kaum zugänglich machten. Ethische Grenzen verhinderten zudem, Menschen gezielt potenziell schädlicher Nutzung auszusetzen. „Studien zur Reduktion der Nutzungszeit zeigen jedoch, dass schon etwas weniger Social-Media-Nutzung die psychische Gesundheit verbessern, Depressivität senken und die Lebenszufriedenheit steigern können“, betonte Brailovskaia.
Die Wissenschaftlerin betont, dass vor allem die suchtartige Nutzung sozialer Medien zu negativen Folgen wie Depressionen und Ängstlichkeit beitrage. Wer eine starke emotionale Bindung entwickelt, verliere leicht den Bezug zur realen Welt: Soziale Beziehungen leiden, Einsamkeit nehme zu und Konflikte häuften sich. Zugleich förderten die Plattformen diese Suchtsymptomatik gezielt, weil ihr Geschäftsmodell darauf beruhe, Nutzer möglichst lange zu binden – etwa durch endloses Scrollen, Likes und Pushnachrichten. Hinzu komme der soziale Einfluss: Menschen orientieren sich stark daran, was Freunde online zeigen und bewerten.
Auf die Frage, ob es sinnvoll sei, erst auf eine eindeutige Datenlage zum Zusammenhang von sozialen Medien und psychischer Gesundheit zu warten, bevor ein Gesetz zur Regulierung beschlossen wird, hat Wissenschaftlerin Brailovskaia eine eindeutige Antwort: „Ich berufe ich mich auf das Vorsorgeprinzip: Wenn es bereits Hinweise gibt, dass die Nutzung von sozialen Medien zu einem Schaden für die psychische Gesundheit führen kann, dann sollte man handeln, bevor es brennt.“
Info
Soziale Medien sind digitale Plattformen und Apps, über die Menschen Inhalte erstellen, teilen und miteinander kommunizieren können.
Dazu gehören zum Beispiel soziale Netzwerke wie Facebook, Foto- und Videoplattformen wie Instagram, TikTok oder Youtube, Kurznachrichtendienste wie X oder LinkedIn und Messenger mit sozialen Funktionen wie Whatsapp oder Snapchat.
Blick ins Ausland
International zeichnet sich derzeit ein Trend zu strengeren Regeln für die Nutzung von sozialen Medien durch Kinder und Jugendliche ab.
Australien war das erste Land weltweit, das ein umfassendes Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren eingeführt hat. Das entsprechende Gesetz trat Ende 2025 in Kraft und betrifft unter anderem Instagram, TikTok, Facebook, Snapchat, Youtube, X, Reddit und Twitch. Messengerdienste wie Whatsapp sowie bestimmte Gaming-Plattformen sind hingegen ausgenommen. Die australische Regierung zog Anfang dieses Jahres eine positive Bilanz: mehr als 4,7 Millionen Konten von unter 16-Jährigen seien deaktiviert worden. Kritiker weisen jedoch darauf hin, dass die Sperren zu umgehen seien.
Großbritannien plant aktuell ein Verbot nach australischem Vorbild, das Anfang 2027 in Kraft treten soll. Darüber hinaus erwägt die britische Regierung weitere Schutzmaßnahmen, wie digitale Sperrstunden gegen nächtliches Dauerscrollen oder Einschränkungen bei Chatfunktionen.
Auch innerhalb der Europäischen Union wird ein Mindestalter von 16 Jahren für den Zugang zu sozialen Medien vorgeschlagen. Jugendliche zwischen 13 und 16 Jahren sollen diese nur mit Zustimmung der Eltern nutzen dürfen. Das Parlament verabschiedete dazu Ende 2025 eine Entschließung, die jedoch rechtlich nicht bindend ist.
Dänemark gab bereits Ende 2025 bekannt, soziale Medien für Kinder unter 15 Jahren verbieten zu wollen. Eltern sollen aber ihren Kindern bereits ab 13 Jahren den Zugang zu bestimmten Plattformen erlauben können.
Auch Spanien kündigte bereits an, soziale Medien nach australischem Vorbild für unter 16-Jährige verbieten zu wollen.
In Frankreich stimmte die Nationalversammlung Anfang 2026 für einen Gesetzentwurf, der unter 15-Jährigen den Zugang verwehren soll.
In Italien liegt ein Gesetzentwurf der Regierungspartei Lega vor, der soziale Netzwerke für Kinder unter 14 Jahren verbieten soll. Jugendliche sollen soziale Medien nur mit nachweisbarer Zustimmung ihrer Eltern nutzen dürfen.
Österreich kündigte jüngst an, den Zugang zu Social Media erst ab 14 Jahren zu erlauben.
Griechenland arbeitet an einer „Kids Wallet App“, die das Alter verifizieren und den Zugang zu sozialen Netzwerken direkt auf den Geräten blockieren soll. Es soll Regelungen für unter 15-Jährige geben. ER
Somatische Folgen
Ein erhöhter beziehungsweise problematischer Konsum von (sozialen) Medien kann neben psychischen Folgeerscheinungen ebenso mit zahlreichen somatischen Gesundheitsrisiken bei Kindern und Jugendlichen verbunden sein. Dies zeigt mittlerweile eine Vielzahl von – allerdings methodisch sehr heterogenen – Studien. Dargestellt werden in diesen Zusammenhänge von exzessiven Konsum von (sozialen) Medien mit Übergewicht und metabolischen Störungen, Schlafproblemen, muskuloskelettalen Beschwerden, Konzentrations- und Leistungseinbußen, Kopfschmerzen sowie Augenerkrankungen. Als mögliche Ursachen werden unter anderem Bewegungsmangel, verkürzte Schlafdauer, langes Sitzen, ungünstige Körperhaltungen, intensive Naharbeit und eine reduzierte Zeit im Freien diskutiert. Darüber hinaus weisen neuere Studien auf weitere potenzielle Folgen hin, darunter Entwicklungsverzögerungen, Veränderungen der Gehirnentwicklung, Bauchschmerzen, chronische Obstipation sowie ein erhöhtes Risiko für eine vorzeitige Pubertätsentwicklung.
Quelle: Deutsches Ärzteblatt PP, Ausgabe 7/2026
