Bundessozialgericht: Leidensdruck von Transpersonen bekräftigt

Der psychische Leidensdruck transsexueller und nicht binärer Personen kann Krankheitswert haben. Das stellte das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel klar. Als Konsequenz muss der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine Richtlinie zu geschlechtsangleichenden Behandlungen verabschieden. Sobald die Richtlinie in Kraft ist, müssen die Krankenkassen diese Behandlungen wieder bezahlen.

Im konkreten Fall entschied das BSG zudem, dass sie bei Mann-zu-Frau-Transsexuellen dann auch für die Kryokonservierung und Lagerung von Sperma aufkommen müssen (Az. B 1 KR 28/23 R). Hintergrund ist ein BSG-Urteil vom Oktober, mit dem die obersten Sozialrichter geschlechtsangleichende Behandlungen als „neue Behandlungsmethode“ gewertet hatten. Daher sei es zunächst Aufgabe des G-BA, „zum Schutz der betroffenen Personen vor irreversiblen Fehlentscheidungen die sachgerechte Anwendung der neuen Methode sowie ihre Wirksamkeit und Qualität zu beurteilen“. Für bereits begonnene Behandlungen bestehe aber Vertrauensschutz.

Zahlreiche Krankenkassen hatten aus diesem Urteil gefolgert, dass ein Anspruch auf geschlechtsangleichende Behandlungen von vornherein nicht bestehen kann, weil Transsexualität keine Krankheit sei. Dem trat das BSG mit seinem neuen Urteil nun entgegen. Zwar sei Transsexualität keine Krankheit, sehr wohl könne aber der „durch Geschlechtsinkongruenz verursachte Leidensdruck“ Krankheitswert haben. Eine Geschlechtsangleichung sei dann eine mögliche Behandlung, die der G-BA allerdings noch bewerten müsse.

Im Streitfall hatte die heute 24-jährige Klägerin im März eine Geschlechtsangleichung von Mann zu Frau begonnen. Die AOK Niedersachsen finanzierte bereits eine Hormonbehandlung und eine Laserentfernung der Barthaare. Eine Kostenübernahme für diese Kryokonservierung von Sperma lehnte die AOK allerdings ab. 

Quelle: PP 23, Ausgabe September 2024

Psychische Erkrankungen: Kinder werden häufiger stationär versorgt

Im Jahr 2022 sind erneut mehr Kinder und Jugendliche wegen psychischer Erkrankungen und Verhaltensstörungen stationär in Krankenhäusern behandelt worden. Nach Verletzungen und Vergiftungen war die Psyche der zweithäufigste Grund für Klinikaufenthalte, wie das Statistische Bundesamt mitteilt.

Von etwa 435 900 jungen Patienten in Kliniken wurden 19 Prozent wegen psychischer Erkrankungen und Verhaltensstörungen behandelt. Die Daten beziehen sich auf Kinder und Jugendliche zwischen zehn und 17 Jahren. Mädchen seien dabei eher betroffen als Jungen. „Insgesamt werden seit einigen Jahren anteilig immer mehr Kinder und Jugendliche wegen psychischer Erkrankungen und Verhaltensstörungen stationär behandelt“, heißt es von dem Bundesamt. So habe der Wert im Jahr 2012 noch bei 13 Prozent der rund 589 900 jungen Klinikpatienten gelegen.

Am häufigsten werden demnach psychisch erkrankte Kinder und Jugendliche wegen Depressionen im Krankenhaus behandelt – im Jahr 2022 rund 22 600 Fälle. Das entspricht einem Anteil von mehr als einem Viertel (28 Prozent) an allen Fällen, bei denen junge Menschen wegen psychischer Erkrankungen stationär behandelt wurden.

Zu den psychischen Erkrankungen und Verhaltensstörungen zählen auch die Folgen von Alkoholmissbrauch, akute Alkoholvergiftungen oder Entzugssyndrome. Diese Fälle machten 2022 mit etwa 8 800 die zweithäufigste Diagnose für Kinder und Jugendliche (elf Prozent) aus. Bei knapp 7 900 oder zehn Prozent der Fälle von behandelten Kindern und Jugendlichen standen Reaktionen auf schwere Belastungen und Anpassungsstörungen im Fokus der Behandlung. 

Quelle: PP 23, Ausgabe September 2024

Krankenkassenreport: Erschöpfung und Krisenängste bei Schulkindern

Viele Schulkinder leiden einer Umfrage der DAK-Gesundheit zufolge unter gesundheitlichen und mentalen Problemen. Demnach sind mehr als die Hälfte der Fünft- bis Zehntklässler erschöpft (55 Prozent), mehr als ein Drittel schläft schlecht (37 Prozent). 27 Prozent der Jungen und Mädchen haben demnach jede Woche oder häufiger Rückenschmerzen. Ebenso viele berichten von häufigen Kopfschmerzen, und ein Fünftel klagt über Bauchweh. Fast ein Drittel gibt zudem an, sich einsam und ausgeschlossen zu fühlen. Es mangelt ihnen an Freundschaften.

Der Anteil derjenigen, die unter mindestens zwei Beschwerden pro Woche leiden, ist der DAK zufolge in den vergangenen sechs Jahren um rund ein Viertel auf 46 Prozent gestiegen. 2017/18 lag der Anteil erst bei 36 Prozent. Bei den Mädchen stieg der Anteil der von mehrfachen Beschwerden Betroffenen in diesem Zeitraum noch stärker – um rund ein Drittel. Wie die Analyse weiter zeigt, werden drei Viertel der Schulkinder von Krisenängsten geplagt. Sie befürchten, dass etwa der Ukrainekrieg oder die Klimakrise noch lange anhalten oder dass sich die finanzielle Situation ihrer Familie verschlechtern wird. Sechs Prozent haben nach eigenen Angaben sogar „oft“ Krisenängste. Jungen und Mädchen mit einem sozial schwachen Familienhintergrund sind von der Einsamkeit stärker betroffen.

Für die Studie wurden in Zusammenarbeit mit dem Institut für Therapie- und Gesundheitsforschung (IFT-Nord) rund 23 000 Schülerinnen und Schüler in 14 Bundesländern befragt. 

Quelle: PP 23, Ausgabe September 2024

Psychische Gesundheit: Ruf nach mehr Prävention für Kinder

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordert von der Politik mehr Maßnahmen zur Prävention und zur Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit psychischen Erkrankungen. Die Kammer bezieht sich dabei unter anderem auf Ergebnisse des Präventionsradars der DAK-Gesundheit (siehe unten). Danach hat jeder siebte Minderjährige depressive Symptome; psychosomatische Beschwerden nehmen ebenfalls zu.

Als „höchst alarmierend“, bewertet die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin Cornelia Metge aus dem BPtK-Vorstand diese Entwicklung. „Psychische Belastungen sollten früh erkannt und der Entwicklung von psychischen Erkrankungen vorgebeugt werden. Jedem Kind sollte das Werkzeug an die Hand gegeben werden, seine Resilienz zu stärken“, sagte sie.

Laut Andrea Benecke, Präsidentin der BPtK, können zu spät oder nicht behandelte psychische Erkrankungen massive negative Folgen für die soziale und schulische Entwicklung haben und bis ins Erwachsenenalter nachwirken. „Jeder Cent, der in die psychische Gesundheit und die rechtzeitige Behandlung von Heranwachsenden investiert wird, lohnt sich. Die volkswirtschaftlichen Folgekosten können wir uns nicht leisten“, sagte sie.

Wolfgang Schreck vom Vorstand der BPtK forderte: „Aufsuchende psychotherapeutische Beratungs- und Behandlungsangebote in den Lebenswelten müssen etabliert werden, damit Kinder mit psychischen Erkrankungen und ihre Familien schneller Zugang zu Angeboten vor Ort erhalten, die sie unterstützen können.“

Quelle: PP 23, Ausgabe September 2024

Ambulante Nachsorge: Chatbot für junge Menschen mit Depression

Die Universität Greifswald erprobt zusammen mit zahlreichen Partnern ein neues Versorgungsangebot für junge Menschen mit Depressionen. „Oft wissen junge Menschen nach einem Klinikaufenthalt nicht, an wen sie sich wenden könnten, um eine ambulante Therapie zu beginnen“, erläuterte Viola Oertel, leitende Psychologin in der Klinik für Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie des Universitätsklinikums Frankfurt, die an der Studie teilnimmt.

Hier setzt das Programm „intelligente, Chatbot-assistierte ambulante Nachsorge“ (iCAN) an. Eine App soll den Jugendlichen und jungen Erwachsenen helfen, im Alltag besser zurechtzukommen und in ihr gewohntes Leben zurückzufinden. Das Programm bietet jungen Menschen drei Monate lang nach der Entlassung aus der Klinik individuelle Begleitung durch Telefongespräche mit Psychologinnen und Psychologen sowie den Zugang zu einem chatbotgestützten Training. Der Chatbot fragt beispielsweise regelmäßig nach der Stimmung und motiviert dazu, bestimmte Übungen zu nutzen.

Ein in der iCAN-App eingebauter Navigator erleichtert außerdem die Suche nach einer Anlaufstelle für ambulante Psychotherapie oder psychiatrische Weiterbehandlung. „Der regelmäßige Austausch mit den Tele-Psychologinnen und -psychologen und die Übungen in der Smartphone-App können weiterhelfen, dass Genesungsfortschritte, die in der Klinik gemacht wurden, gefestigt und Rückfälle verhindert werden“, erläutert Barbara Voß, Leiterin der Landesvertretung Hessen der Techniker Krankenkasse (TK) – die Krankenkasse ist eine Partnerin des Projektes. Das Vorhaben wird für vier Jahre vom Innovationsfonds des Gemeinsamen Bundesausschuss gefördert. 

Quelle: PP 23, Ausgabe August 2024

Suchtmittel: Bald Verbot von Lachgas und K.-o.-Tropfen

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach will per Gesetz den Verkauf von Lachgas als Partydroge an junge Leute verbieten. Der Änderungsantrag sieht demnach zudem ein Verbot sogenannter K.-o.-Tropfen vor.

Lachgas, also Distickstoffmonoxid (N2O), ist seit einigen Jahren als Partydroge auf dem Vormarsch. Die Konsumenten atmen den euphorisierenden Stoff über Luftballons ein. Lachgas fällt in Deutschland bisher nicht unter das Betäubungsmittelgesetz und kann etwa in Sahnekapseln oder Kartuschen im Supermarkt, in Tabakläden oder im Internet gekauft werden. Andere Staaten haben bereits gesetzliche Regelungen gegen den Missbrauch getroffen. Für Kinder und Jugendliche soll demnach ein grundsätzliches Besitzverbot gelten. Die industrielle, gewerbliche oder wissenschaftliche Nutzung von Lachgas als „anerkannte Verwendung“ solle aber erlaubt bleiben, solange ein Missbrauch des Stoffes als Rauschmittel ausgeschlossen werden könne.

Lauterbach will zudem die Chemikalien Gammabutyrolacton und 1,4-Butandiol verbieten. Sie sind als K.-o.-Tropfen bekannt. Täter schütten die meist geschmacks- und geruchlosen Chemikalien in die Getränke ihrer Opfer. Die Substanzen wirken üblicherweise wie Drogen.

Laut BMG soll die Gesetzesänderung nach der Sommerpause umgesetzt werden und könnte noch in diesem Jahr in Kraft treten. 

Quelle: PP 23, Ausgabe August 2024

Kinder psychisch kranker Eltern: Mehr Prävention und Hilfe

Der Bundesregierung zufolge wächst in Deutschland jedes fünfte Kind beziehungsweise 3,8 Millionen Kinder mit einem psychisch kranken oder suchtkranken Elternteil auf. Diese Kinder tragen ein drei- bis vierfach erhöhtes Risiko, selbst psychisch zu erkranken. Kinder brauchen Fürsorge und Halt; stattdessen müssen sie oftmals sehr früh Verantwortung übernehmen oder sie versuchen, die kranken Eltern zu schützen, indem sie ihre Aufgaben übernehmen, damit es nicht auffällt. Denn Stigmatisierung, Angst und Scham sind allgegenwärtig. Häufig werden die Belastungen der betroffenen Kinder übersehen und sie fallen durchs Hilfesystem. Auch weil die Eltern krankheitsbedingt vorhandene Unterstützungsangebote nicht in Anspruch nehmen können oder keine finden. Um die ganze Familie zu stabilisieren, bedarf es einer gut abgestimmten Zusammenarbeit von Öffentlichem Gesundheitsdienst, Jugendhilfe, psychiatrisch/psychotherapeutischer Versorgung und je nachdem auch noch von Schulverwaltungen, Jobcenter, Rentenversicherung und Eingliederungshilfe.

Die regierenden Fraktionen wollen zusammen mit der CDU/CSU-Fraktion nun einen Anlauf unternehmen, betroffenen Kindern zu helfen. „Prävention stärken – Kinder mit psychisch oder suchtkranken Eltern unterstützen“ heißt der Bundestagsantrag (20/12089), der am 4. Juli in erster Lesung eingebracht wurde. Unter anderem soll damit die Kooperation zwischen Ärzten/Psychotherapeuten und dem Jugendamt auch in Fällen ermöglicht werden, in denen Leistungen aus beiden Bereichen bezogen werden, aber noch keine Kindeswohlgefährdung besteht. Damit soll dieser vorgebeugt werden.

Künftig soll aufsuchende psychotherapeutische Versorgung bedarfsorientiert auch in Kitas und Schulen angeboten werden können, „wenn nur so sichergestellt werden kann, dass die Therapie das Kind erreicht“, heißt es in dem Antrag.

Weiter will die Bundesregierung gemeinsam mit der Selbstverwaltung aufsuchende Versorgungsformen wie die stationsäquivalente Behandlung sowie Eltern-Kind-Einheiten im teil- und stationären Bereich bundesweit bedarfsgerecht ausbauen und finanzieren. Eltern-Kind-Interaktionsstörungen sollen so behandelt werden.

Das seit 20 Jahren etablierte und erfolgreiche System der „Frühen Hilfen“, das Familien mit Kindern unter drei Jahren unterstützt, soll auf Kinder jenseits des dritten Geburtstags ausgeweitet und die Mittel des Fonds zudem „dauerhaft erhöht“ werden. Die Angebote der Frühen Hilfen kommen als Komplexleistung aus der Kinder- und Jugendhilfe, dem Gesundheitswesen, der Frühförderung und der Schwangerschaftsberatung. Fachkräfte dieser Bereiche arbeiten eng zusammen, um Eltern bei der Betreuung und Förderung ihrer Kinder zu unterstützen. Sie werden in lokalen Netzwerken koordiniert.

Schließlich soll das Präventionsgesetz in Bezug auf die Förderung der seelischen Gesundheit, auf Familienorientierung und die Belange von Kindern mit psychisch kranken und suchtkranken Eltern sowie auf eine Stärkung der Verhältnisprävention weiterentwickelt werden.

Der Antrag der Bundesregierung enthält viele gute Ansätze, die die betroffenen Kinder und Jugendlichen unterstützen können. Man darf auf die konkrete Umsetzung gespannt sein. 

Quelle: PP 23, Ausgabe August 2024

Keine gute Idee: Kinder Alkohol probieren zu lassen

Dürfen Kinder an Alkohol nippen und ihn probieren, erhöht dies einer amerikanischen Untersuchung zufolge das Risiko, dass diese Kinder als Jugendliche und junge Erwachsene vermehrt Alkohol konsumieren.

Wenn Kinder unter Aufsicht der Eltern Alkohol probieren dürfen, kann dies das Risiko für späteren Alkoholkonsum erhöhen. Eltern nehmen fälschlicherweise an, dass ihre Kinder dadurch eher verantwortungsvolle Trinkgewohnheiten entwickeln würden. Diesen Irrtum nahmen Expert*innen auf der 47. jährlichen wissenschaftlichen Tagung der Research Society on Alcohol (RSA) in Minneapolis, Minnesota, unter die Lupe.

„Wir stellen eine Diskrepanz zwischen Forschungsergebnissen und dem fest, was Eltern allgemein glauben“, sagte Professor Craig R. Colder von der State University of New York in Buffalo. „Eltern geben Kindern häufig Alkohol, oft in Form von kleinen Schlucken und Kostproben, mit der Absicht, sie auf sichere Weise an Alkohol heranzuführen. Viele Eltern glauben, dass die Neugier und der Reiz zum Alkoholtrinken stiege, wenn sie ihr Kind keinen Alkohol geben […]. Eine weitere, verbreitete Überzeugung ist, dass Kinder, die mit ihren Eltern kleine Mengen Alkohol trinken, in Zukunft ein geringeres Risiko hätten, mit Alkohol zu experimentieren.“

„Wir haben Jugendliche neun Jahre lang beobachtet“, erklärte Colder. „Unsere Ergebnisse deuten insgesamt darauf hin, dass Trinken/Probieren vor dem 13. Lebensjahr mit einer erhöhten Häufigkeit und Menge des Alkoholkonsums und negativen Alkoholfolgen im jungen Erwachsenenalter verbunden ist.“

Eltern haben großen Einfluss

Eltern prägen Kinder von klein auf, so Colder, einschließlich in Bezug auf Alkoholkonsum. „Indem Eltern Kindern erlauben, Alkohol zu schlürfen oder zu probieren, vermitteln sie ihren Kindern Überzeugungen, Einstellungen und Regeln in Bezug auf Alkoholkonsum […]“, verdeutlichte er.

„Das Alter für den Beginn des ersten Experimentierens hinauszuzögern, hat enorme Vorteile. Umgekehrt ist es schädlich, Kindern während der Kindheit und frühen Jugend zu erlauben, Alkohol zu kosten. Was funktioniert? Offene Gespräche über Alkohol, in denen Jugendliche ihre Bedenken und Sorgen mitteilen können und Eltern über die Risiken des Alkoholkonsums aufklären und Jugendlichen dabei helfen, das Für und Wider des Alkoholkonsums abzuwägen […].“

Quelle: www.kinderaerzte-im-netz.de vom 15.07.2024

Wer Lachgas konsumiert, riskiert Schäden an Gehirn und Nerven

Das IQWiG hat sich wissenschaftlich der Frage genähert, welche gesundheitlichen Folgen die Modedroge verursachen kann. Lachgas wird als Partydroge bei jungen Menschen immer beliebter. Es ist günstig, leicht zu beschaffen – und es ist vor allem nicht verboten. Wenn der Konsum legal ist, kann das Gas ja nicht so schädlich sein, denken viele. Doch ist das wirklich so?

Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat die wichtigsten wissenschaftlich gesicherten Erkenntnisse über Lachgas zusammengetragen und als Kurz-Erklärt-Text auf seiner Webseite www.gesundheitsinformation.de veröffentlicht.

10 bis 20% der jungen Menschen haben bereits einmal Lachgas konsumiert

Lachgas hat eine schmerzstillende und betäubende Wirkung, weshalb es bei Narkosen eingesetzt werden kann. Das Gas wird in der Lunge ins Blut aufgenommen und gelangt so ins Gehirn und Nervengewebe. Lachgas wird meist in kleinen Kartuschen verkauft und normalerweise zum Aufschäumen von Schlagsahne verwendet. Um Lachgas als Droge zu verwenden, werden die Kartuschen mit speziellen Geräten geöffnet. Danach wird das Gas in Ballons gefüllt und aus dem Ballon eingeatmet.

Nach Befragungen in einzelnen Städten und in anderen europäischen Ländern haben zwischen 10 und 20% der Jugendlichen und jungen Erwachsenen bereits mindestens einmal Lachgas ausprobiert. Lachgas verändert die Reaktion und den Stoffwechsel von Nervenzellen. Im Gehirn führt das beim Einatmen schnell zu euphorischen und entspannenden Gefühlen. Außerdem verändert sich kurzzeitig die Wahrnehmung der Umgebung und der Zeit. Viele müssen kichern oder lachen. Nach wenigen Minuten ist die Wirkung vorbei.

Akute Vergiftungen mit Lachgas sind selten. Wenn jemand ärztlich behandelt werden muss, dann meist, weil er oder sie sich im Rausch verletzt hat. Auch Todesfälle sind die Ausnahme.

Nervenschäden können zu Lähmungserscheinungen führen

Über die langfristigen gesundheitlichen Auswirkungen von Lachgas gibt es bisher nur wenig Forschung. Gesichert ist aber: Wer es häufig und über einen längeren Zeitraum einatmet, riskiert Schäden an Gehirn und Nerven. Eine Ursache: Lachgas hemmt in Blut- und Nervenzellen die Verwertung von Vitamin B12, das mit der Nahrung aufgenommen wird. Vitamin B12 spielt eine wichtige Rolle beim Aufbau der Nerven und bei der Blutbildung.

Typische Symptome für Nervenschäden sind zunächst Kribbeln oder das Gefühl von Nadelstichen in den Händen, Armen oder Beinen. Zusätzlich kann es zu Lähmungserscheinungen kommen. Schäden von Nerven im Rückenmark können dazu führen, dass man Probleme beim Gehen bekommt. Bislang ist offen, wie oft solche Beschwerden auftreten und wie sie sich wieder zurückbilden.

„Auch wenn wir noch nicht konkret wissen, wie sich häufiger Konsum von Lachgas langfristig auswirkt, so deutet doch viel darauf hin, dass es schädlich ist“, betont Andreas Berger-Waltering aus dem IQWiG-Ressort Gesundheitsinformation. „Die Rechnung ‚legal gleich harmlos‘ geht hier nicht auf.“

Quelle: www.kinderaerzte-im-netz.de vom 04.07.2024

Junge Erwachsene stark psychisch belastet

Fast zwei Drittel der jungen Erwachsenen in Deutschland fühlen sich seelisch belastet. Das zeigt eine Befragung der Techniker Krankenkasse (TK). Demnach sind 64 Prozent der 18- bis 25-Jährigen mindestens manchmal seelisch belastet. Mehr als ein Viertel von ihnen gab an, häufig betroffen zu sein. Hauptgründe dafür seien hohe Anforderungen in Schule, Studium und Beruf (66 Prozent) sowie Probleme wie Klimawandel, Krieg und Inflation (60 Prozent). Frauen fühlen sich psychisch mehr belastet als Männer. 

Quelle: PP 23, Ausgabe Juli 2024