Virtual-Reality in der Psychotherapie: Anwendungen mit klinischem Potenzial

Das Forschungsfeld ist bereits über 25 Jahre alt. Während zu Beginn vor allem der Einsatz bei Phobien untersucht wurde, hat die Forschung inzwischen auch Erkenntnisse zur Effektivität in der Behandlung weiterer Störungsbilder gesammelt.

Virtuelle Realitäten (VR) ermöglichen die Interaktion mit einer computergenerierten, dreidimensionalen Umgebung in Echtzeit. Die Beobachtung, dass virtuelle Reize reale Ängste auslösen, die von physiologischen Symptomen wie erhöhtem Blutdruck und Schwitzen begleitet werden, führte bereits vor 25 Jahren zu dem Versuch, VR als Ergänzung der konventionellen Expositionstherapie bei Angststörungen zu nutzen. In der herkömmlichen Expositionstherapie geschieht diese Konfrontation entweder in der Realität (Exposition In-vivo) oder durch die reine Vorstellung einer solchen Situation (Exposition In-sensu). Die Anwendung von VR stellt somit einen Mittelweg zwischen dem Erleben und der Vorstellung angstauslösender Reize dar.

Dass Menschen virtuelle Umgebungen als real erleben und diese somit therapeutisch nutzbar sind, bedingt zwei Voraussetzungen, die unter den Begriffen „Immersion“ und „Präsenz“ gefasst werden. Immersion beschreibt die objektiven Merkmale der Medienumgebung wie zum Beispiel die visuelle, auditive und taktile Darstellung der virtuellen Umgebung in Dreidimensionalität sowie die synchrone Interaktivität mit dem computergenerierten Modell mithilfe Gestik, Mimik, Sprache oder Körperposition. Spezifische Outputsysteme (zum Beispiel Datenbrille) ermöglichen die Wahrnehmung der virtuellen Umgebung, spezifische Inputsysteme (zum Beispiel Datenhandschuh, Spracherkennungssysteme, Positionsbestimmungssysteme, Systeme zur Blickrichtungserkennung) die Kommunikation mit ihr. Das Präsenzerleben hingegen beschreibt das damit einhergehende subjektive Gefühl, dass man sich selbst in der virtuellen Umgebung befindet und diese Umgebung real ist. Merkmale sind ein Gefühl, sich selbst „dort“ zu befinden, das Ausblenden von Reizen aus der realen Welt und unwillkürliche Körperbewegungen, die objektiv keinen Sinn ergeben. Ein Beispiel wäre das „in die Knie gehen“, um sich bei der Überquerung einer virtuellen Brücke über einem virtuellen Abgrund am realen Fußboden abzusichern.

Störungsbilder

Die psychologische Grundlagenforschung hat in den vergangenen Jahren wesentlich zum Verständnis des Präsenzerlebens in virtuellen Umgebungen beigetragen. Mittlerweile konnte eine Vielzahl unterschiedlicher Forschungsansätze zeigen, dass virtuelle Umgebungen sehr gut in der Lage sind, der Nutzerin oder dem Nutzer Sinneserfahrungen, Emotionen und Interaktionen so zu evozieren, dass sie oder er sie nicht von realen Erlebnissen unterscheiden kann.

Die Klinische Psychologie und Psychotherapieforschung hat inzwischen für eine Reihe von Störungsbildern den Einsatz von VR untersucht. Während vor allem unter verhaltenstherapeutischer Perspektive die Wirksamkeit erforscht wurde, liegen inzwischen auch dezidiert psychoanalytische Betrachtungen vor.

Im Folgenden werden ausgewählte frühe Studien mit aktuellen Befunden für verschiedene Störungsbilder kontrastiert.

Angststörungen: Frühe Metaanalysen zeigten, dass VR-Behandlungen bei Angststörungen hoch effektiv (im Vergleich zur Wartekontrollgruppe: mittleres d = 1,11) und mindestens so wirksam wie In-vivo-Therapie (mittleres d = 0,34) sind. Eine aktuelle Metaanalyse mit 30 Studien (Spezifische Phobien: 14 Studien, Soziale Phobie: 8 Studien, PTBS: 3 Studien, Panikstörung: 3 Studien) und 1 057 Probandinnen und Probanden belegt ebenso eine mittlere bis große Effektgröße für VR im Vergleich zu psychologischen Placebobedingungen (g = 0,78). Im Vergleich von VR und In-vivo-Bedingungen konnten keine signifikant unterschiedlichen Effektstärken (g = 0,07) gefunden werden. Vergleichsweise neu in der VR-Forschung ist die Berücksichtigung von negativen Behandlungseffekten, denen sich zum Beispiel Fernández-Álvarez et al. 2019 widmeten. Sie zeigten, dass die Verschlechterungsraten bei VR und traditionellen Behandlungen gleich hoch sind.

Während die allerersten randomisiert-kontrollierten Studien sich auf die VR-unterstützte Expositionstherapie von Menschen mit Höhenangst bezogen und alsbald durch Metaanalysen erhärtet wurden, so geht der Trend heute dahin zu untersuchen, ob auch eine vollständig selbstgesteuerte, auf einer App basierende kognitive Verhaltenstherapie (KVT) in virtueller Realität Erfolg versprechend ist. Donker et al. untersuchten im Jahr 2019 die App ZeroPhobia: Die Module nahmen zwischen 5 und 40 Minuten in Anspruch. Die Teilnehmenden wurden gebeten, die gesamte Intervention innerhalb von drei Wochen in ihrer natürlichen Umgebung zu absolvieren. Neben der Psychoedukation und den KVT-Techniken umfasste die VR-KVT-App eine spielerische immersive VR-Umgebung und vier 360-Grad-Videos, die das gesamte Expositionsspektrum abdeckten. Die Teilnehmenden nutzten die VR und die 360-Grad-Videos ab dem dritten Modul und navigierten mithilfe der Blicksteuerung durch die virtuelle Umgebung. In einer randomisiert-kontrollierten Studie mit 193 Teilnehmenden zwischen 18 und 63 Jahren konnte eine signifikante Verringerung der Akrophobie-Symptome beim Posttest nach drei Monaten für die VR-App im Vergleich zur Kontrollgruppe (d = 1,14) verzeichnet werden, sodass die Autorinnen und Autoren zu dem Schluss kommen, dass eine App mit einer rudimentären Virtual-Reality-Brille zu einer starken Verringerung der Akrophobie-Symptome führt.

Auch die Flugangst, die häufig mit schwerwiegenden wirtschaftlichen, sozialen, beruflichen und emotionalen Folgen einhergeht, zählt zu den ersten Phobien, die in der VR-Forschung untersucht wurde. Während frühe Studien schon zeigten, dass nach der VR-Exposition die Teilnahme an einem Anschlussflug für den langfristigen Therapieerfolg wichtig ist – wobei die Begleitung durch eine Therapeutin oder einen Therapeuten wenig Einfluss hatte, belegt eine aktuelle Studie die Wirksamkeit auch nochmals für langfristige Effekte. In einer retrospektiven Befragung von Patientinnen und Patienten mit VR-Therapie (von 209 erklärten sich 98 zur Teilnahme bereit) wurden als Ergebnisgrößen die Flugaktivitäten vor und nach der Behandlung (Belege: Bordkarten) wie folgt erfasst: 1. die Anzahl der Flüge pro Monat (FpM) und 2. die Anzahl der Flugstunden pro Monat (FHpM). Für alle Teilnehmenden wurden diese Ergebnisse für den Zeitraum nach der VR-Behandlung (≥ 6 Monate) und den entsprechenden Zeitraum vor der Behandlung berechnet. Im Ergebnis zeigte sich, dass FpM und FHpM im Vergleichszeitraum signifikant anstiegen.

Bezüglich der VR-Anwendung bei der Sozialen Phobie kamen Emmelkamp et al. in einem aktuellen Review zu dem Ergebnis, dass die meisten Studien zur Redeangst existieren. Nur sehr wenige Studien hätten die Soziale Phobie untersucht, von denen die meisten eine Mischung von VR beziehungsweise In-vivo-Exposition und kognitiver Verhaltenstherapie anwendeten, sodass unklar bliebe, wie hoch der Effekt von VR ist. Hier wurden keine Unterschiede zwischen den beiden Bedingungen festgestellt. Die reine Wirkung von VR als alleinige Behandlung sei nur in einer randomisiert-kontrollierten Studie untersucht worden, wobei VR der Exposition In-vivo hier nicht überlegen war. Die Autorin und Autoren kommen zu dem Schluss, dass ein deutlicher Bedarf an Studien besteht, die die Wirksamkeit von VR als eigenständige Behandlung und die beteiligten therapeutischen Prozesse untersuchen, bevor diese Therapie in der klinischen Routinepraxis verbreitet werden kann.

Bereits vor 20 Jahren wurde auch die VR-Therapie bei Menschen mit Posttraumatischer Belastungsstörung (PTBS) erforscht, hier vor allem bei man-made-disastern wie dem Terrorangriff auf das Word-Trade-Center in New York 2001 oder bei Soldaten nach Kriegseinsätzen. Kothgassner et al. führten 2019 ein Review durch mit dem Ziel, die Wirksamkeit von VR bei PTBS im Vergleich zu Wartelisten- und aktiven Vergleichsgruppen zu untersuchen (9 kontrollierte Studien mit 296 Teilnehmenden). Im Vergleich zur Warteliste zeigte VR ein signifikant besseres Ergebnis für PTBS-Symptome (g = 0,62) und depressive Symptome (g = 0,50). Bei den PTBS-Symptomen (g = 0,25) und den depressiven Symptomen (g = 0,24) gab es nach der Behandlung keinen signifikanten Unterschied zwischen VR und den aktiven Vergleichsgruppen. Somit könne VR bei PTBS-Betroffenen ebenso wirksam sein wie aktive Vergleichstherapien; dabei besteht eine Dosis-Wirkungs-Beziehung (mehr VR-Sitzungen zeigten größere Effekte). Einschränkend gilt jedoch, dass nur eine begrenzte Anzahl von Studien bei einer engen Auswahl an traumatischen Situationstypen und selektive Stichproben (meist männliche Militärangehörige) vorliegen, es keine längerfristigen Katamnesen gibt (maximal 3 Monate [17]) und ebenso keine Erfassung von Nebenwirkungen erfolgte. Diese könnten zum Beispiel in der Gefahr einer erneuten Traumatisierung bestehen, wenn die VR-Umgebung die traumatische Situation der oder des Betroffenen nicht genau abbildet oder auch zu einer Retraumatisierung führen, wenn vor der VR-Exposition keine ausreichende Stabilisierung erfolgte.

Psychotische Erkrankungen: Die Einsatzgebiete von VR bei psychotischen Erkrankungen sind nicht nur sehr vielfältig, sondern auch die Arten von Studien waren hier im Vergleich zu den anderen psychischen Erkrankungen wahrscheinlich am heterogensten, was die Komplexität des klinischen Problems und die unterschiedlichen Perspektiven auf die Diagnose und das Verständnis der Psychose widerspiegelt. Die Arbeitsgruppe um Daniel Freeman, Department für Psychiatrie der Oxford Universität, leistete Pionierarbeit bei der Arbeit mit VR im Zusammenhang mit Paranoia. VR wurde eingesetzt, um Paranoia zu bewerten, die individuellen Merkmale zu verstehen, die Paranoia voraussagen, psychologische Faktoren zu manipulieren, um die Ursachen von Paranoia zu ermitteln und um Verfolgungswahn im Kontext von Schizophrenie zu behandeln. Somit hat sich VR bei der Beurteilung von Paranoia als besonders nützlich erwiesen, da durch die Darstellung neutraler sozialer Situationen eher unbegründete als echte Feindseligkeit erkannt werden kann. Eine Behandlungsstudie der Arbeitsgruppe mit 30 Patientinnen und Patienten mit Wahnvorstellungen zeigte, dass die kognitive VR-Therapie potenziell viel wirksamer ist als die VR-Expositionstherapie, sowohl in Bezug auf die Verringerung der Wahnvorstellungen als auch auf die Verringerung des Leidensdrucks in realen Situationen. Ein eindrückliches Video zur Illustration findet sich unter https://www.youtube.com/ watch?v= 1t4_uXr9YiY.

Allerdings existiert noch keine Studie zu der Compliance mit VR von schizophrenen Patientinnen und Patienten.

Essstörungen: Es gibt verschiedene Anwendungsbereiche von VR in der Behandlung von Essstörungen: Verringerung des Essensverlangens, Verbesserung des Körperbildes und Verbesserung der Fähigkeiten zur Emotionsregulation. Im Vergleich zu den anderen oben genannten Störungsbildern gibt es in diesem Bereich vergleichsweise wenige methodisch solide Studien.

Geeignete VR-Umgebungen können Heißhunger auslösen, wobei die Reaktionen auf VR-Lebensmittel mit denen auf reale Lebensmittel vergleichbar sind. Mittels VR können also kritische Situationen (Küche, Supermarkt oder Restaurant) nachgestellt werden. Ziel ist es, in Verbindung mit kognitiv-behavorialen Therapiemethoden Coping-Strategien zu entwickeln, um mit negativen Emotionen, die mit dieser Situation verbunden sind, umzugehen. Erste Studien belegen, dass VR-Techniken, die der einer Standard-KVT hinzugefügt werden, zur Verbesserung des Körperbildes beitragen.

Weitere Störungen: Experimentiert wurde in sehr vereinzelten Studien auch mit der Integration von VR in die Behandlung von Depression und stoffgebundenen sowie nichtstoffgebundenen Abhängigkeitserkrankungen. Die Beobachtung, dass VR-Umgebungen ein starkes Craving hervorrufen können (für das Verlangen nach Zigaretten siehe zum Beispiel [24]), bedeutet, dass VR das Potenzial hat, erfolgreich in der Suchtbehandlung eingesetzt zu werden, auch wenn dies noch nicht rigoros nachgewiesen wurde. Barbe et al. zeigen in einem aktuellen Review, dass VR mittlerweile auch in der forensischen Psychiatrie ein vielversprechendes Werkzeug sein kann, welches bereits etablierte Instrumente ergänzen oder erweitern kann. Sie geben aktuelle Studienbeispiele zur klinischen Behandlung und Diagnose von Patientinnen und Patienten sowie der forensischen Prognose und Therapie von straffälligen Personen.

Chancen und Grenzen

VR-basierte Therapien gehen mit einer Reihe von Vorteilen einher, bergen aber auch Gefahren, die von der therapeutischen Fachkraft reflektiert werden müssen. Während in der Literatur vor allem aus praktischer Sicht Vorteile für Diagnostik und Intervention wie ökologische und personalisierte Interventionen und eine größere Verbreitung evidenzbasierter Behandlungen genannt werden, liegen nur für wenige Aspekte auch empirische Evidenzen vor. Während man zum Beispiel erhoffte, dass die Bereitschaft, sich überhaupt mit angstbesetzten Reizen auseinanderzusetzen, bei der VR höher ist als bei In-vivo-Expositionen, so weiß man heute, dass Therapieabbrüche in beiden Bedingungen gleich hoch sind (Benbow AA, Anderson PL: A meta-analytic examination of attrition in virtual reality exposure therapy for anxiety disorders. Journal of anxiety disorders 1. Januar 2019; 61: 18–26.).

Fazit

Es liegen eine Reihe von Studien vor, die die Wirksamkeit von VR in der Behandlung bei verschiedenen psychischen Störungen belegen. Der Evidenzgrad ist bei Angststörungen und hier vor allem bei umschriebenen Phobien am höchsten. Allerdings sind die vorliegenden Studien in der Regel so angelegt, dass sie Komorbiditäten ausschließen, was die klinische Wirklichkeit nicht widerspiegelt. Die vorliegenden Studien integrieren VR typischerweise in KVT-Behandlungen. Es stellt sich die Frage, ob diese Anwendungen zum Beispiel auch in psychodynamische Therapien eingebunden werden können. Hierbei gilt ganz allgemein, dass Medienunterstützung und damit auch VR als therapeutisches Adjuvant möglich ist, wenn zum einen das Primat der Beziehung vor dem Technikeinsatz beachtet wird und Kriterien für Indikation/Kontraindikation in die Entscheidung miteinfließen – wie unter anderem die individuelle Medienbiografie, das Strukturniveau und die Persönlichkeitsakzentuierung. Wiederhold, Gavshon und Wiederhold reflektieren die containende Umgebung von VR im Sinne der „holding function“ nach Bion, mithilfe derer progressive Entwicklung in Richtung Entwicklung neuer Skills möglich ist. Gleichzeitig könne die VR-Umgebung ein transformierendes Objekt sein, das intrapsychische Veränderungen ermöglicht, indem Erfahrungen in einem sicheren Raum (innerlich: Ich-Defizite reparieren, äußerlich: Bewältigung der Symptome/Angst) ermöglicht werden. Gleichzeitig ist die doppelte Übertragungsbeziehung zu beachten, die sich zur therapeutischen Fachkraft und zur VR einstellt.

Für die weitere Entwicklung und Erforschung des therapeutischen Potenzials von VR sind zum einen langfristige Katamnesen nötig sowie die Untersuchung von Persönlichkeitsvariablen (zum Beispiel Einstellungen gegenüber der Technik, Realitäts- und Identitätsverständnis, Imaginationsfähigkeit) als mögliche Moderatoren für die Wirksamkeit. Ein neues Forschungsfeld ist zudem die „Social VR“, das zum Beispiel danach fragt, ob jemand in einer VR-Expositions-Therapie davon profitieren kann, eine Avatar-Therapeutin oder einen Avatar-Therapeuten zu beobachten, die oder der nichtphobische Reaktionen modelliert.

Insgesamt wird in VR nicht nur ein klinisches Potenzial gesehen, sondern auch ein neues Paradigma für die Grundlagenforschung, Theoriebildung und Ausbildung. Wichtig ist daher eine umfassende Verständigung zwischen Forschung und Praxis, zumal bisher kein breiter Transfer von VR in das psychotherapeutische Versorgungsangebot stattgefunden hat – was wohl auch an einem geringen Wissen über VR in der psychotherapeutischen Anwendung liegt.

Quelle: www.aerzteblatt.de, PP 20, Ausgabe November 2021, Seite 515

Gesunde Ernährung reich an Obst und Gemüse wirkt sich auch auf seelisches Wohlbefinden aus

Seelische Probleme sind weit verbreitet bei Heranwachsenden und die Coronapandemie hat die Lage eher verschlechtert. Deshalb ist es wichtig, Strategien zur Verbesserung der psychischen Gesundheit von Kindern zu ermitteln. Eine umfassende britische Studie konnte jetzt nachweisen, dass sich eine gesunde Ernährung, die reich an Obst und Gemüse ist, nicht nur auf die körperliche Gesundheit positiv auswirkt, sondern auch auf die seelische.

Dieser Zusammenhang traf sowohl für Kinder der Grundschule als auch für Kinder der Mittelstufe zu und war bei Letzteren besonders ausgeprägt. „In der Studie ist ebenso belegt, wie wichtig es ist, dass Kinder den Tag mit einem traditionellen Frühstück starten und mittags gesund essen. So schnitten Kinder, die Energydrinks zum Frühstück zu sich nahmen, in Bezug auf ihr Wohlbefinden besonders schlecht ab – sogar noch schlechter als Kinder, die ohne Frühstück aus dem Haus gingen“, verdeutlicht Prof. Dr. Hans-Jürgen Nentwich, Kinder- und Jugendarzt sowie Mitglied des Expertengremiums beim Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ), mit Bezug auf die Studie. Die Wissenschaftler hatten fast 9.000 Kinder aus 50 Grundschulen und Mittelstufen/Hauptschulen befragt. Dabei berücksichtigten die Experten auch andere Faktoren, die die psychische Gesundheit beeinflussen können, wie schlimme Kindheitserlebnisse und belastende Familienverhältnisse. Fröhlichkeit, die Fähigkeit sich zu entspannen und gute zwischenmenschliche Beziehungen zählten in der Umfrage zu den Faktoren, die für eine positive seelische Gesundheit sprachen.

„Zu einer gesunden Ernährung gehört, mindestens 5 Portionen Obst und Gemüse am Tag zu verzehren“, erläutert Professor Nentwich. Ein 6 Jahre altes Kind sollte pro Tag 230 Gramm Gemüse und 210 Gramm Obst verzehren, ein 7 bis 9 Jahres altes Kind 270 Gramm Gemüse und 250 Gramm Obst, ein 13- bis 14-jähriges Mädchen 320 Gramm Gemüse und 300 Gramm Obst, ein gleichaltriger Junge 390 Gramm Gemüse und 360 Gramm Obst, ein 15- bis 17-jähriges Mädchen 340 Gramm Gemüse und 310 Gramm Obst, ein Junge in diesem Alter 440 Gramm Gemüse und 410 Gramm Obst. Obst sollte etwa 11% und Gemüse etwa 12% der Nahrungsmittel ausmachen, die Heranwachsende konsumieren. In Deutschland isst eine deutliche Mehrheit der 6- bis 11-Jährigen weniger als die Hälfte der empfohlenen Mengen. Zu diesem Ergebnis kam die Ernährungsstudie EsKiMo II des Robert Koch-Instituts (2015?2017). Ein ähnliches Bild zeichnet sich demnach bei den 12- bis 17-Jährigen ab. Über die Hälfte der Jungen (79%) und Mädchen (60%) essen weniger als die Hälfte der empfohlenen Mengen an Obst und knapp die Hälfte der Mädchen (49%) und über die Hälfte der Jungen (69%) konsumieren weniger als die Hälfte der empfohlenen Gemüsemenge.

Das Wohlbefinden von Kindern, die am wenigsten davon zu sich nahmen, war der britischen Studie zufolge im Vergleich zu jenen, die den höchsten Obst- und Gemüseverzehr aufwiesen, vergleichbar mit Kindern, die täglich oder fast täglich Streit oder Gewalt zuhause erlebten, und Kindern, deren Eltern ein „normales“ Familienleben führten.

Quelle: www.kinderaerzte-im-netz.de vom 10.11.2021

miniKIM-Studie: Streamingangebote im Alltag der Kleinkinder angekommen

Mit der miniKIM-Studie 2020 legt der Medienpädagogische Forschungsverbund Südwest (mpfs) in Kooperation mit dem Südwestrundfunk (SWR) nach 2012 und 2014 zum dritten Mal Basisdaten zur Mediennutzung von Kindern im Alter zwischen zwei und fünf Jahren vor. Für die Studie wurden insgesamt 600 Haupterzieher/-innen zum Medienverhalten ihrer Kinder online befragt.

Eines der zentralen Ergebnisse der Studie ist, dass rund die Hälfte der Kinder sich bereits Sendungen über kostenpflichtige Streamingdienste wie beispielsweise Netflix anschaut. 38 Prozent nutzen kostenfreie Videoportale wie YouTube. Knapp ein Drittel der Kinder sieht mindestens wöchentlich Sendungen in Mediatheken, über Webseiten oder Apps der Sender. Auch die Lieblingssendungen der Kinder – Platz eins »Paw Patrol« gefolgt von »Peppa Wutz« – werden von den Kleinen vorrangig über Mediatheken, Apps, Streaming-Dienste oder auf YouTube etc. angeschaut.


Laut Befragung sind neun von zehn Haupterzieher/-innen der Meinung, das Internet sei für Kinder gefährlich und dass Kinder nur im Netz unterwegs sein sollten, wenn auf dem PC ein spezielles Filterprogramm installiert ist. Auch bei der Nutzung von Streamingdiensten sei es wichtig, dass die genutzten Geräte und Programme richtig eingestellt sind und die Nutzung mit medienerzieherischen Maßnahmen unterstützt wird. 44 Prozent der Haupterzieher/-innen kennen allerdings keine Filterprogramme und über ein Viertel weiß nicht, wo man sich zu diesem Thema informieren kann.

Quelle: Pressemeldung des Medienpädagogischen Forschungsverbunds Südwest, Stuttgart, 28. Oktober 2021

Kampagne gegen Verbreitung von Kinderpornografie

Die Kampagne »sounds wrong« der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) klärt Kinder, Jugendliche sowie deren erwachsene Bezugspersonen gezielt über die strafbare Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen auf.

Minderjährige teilen derartige Inhalte in Chatgruppen, Internetforen oder Messengerdiensten oftmals leichtfertig und sind sich dabei der Konsequenzen ihres Handels nicht bewusst. Seit der am 1. Juli 2021 in Kraft getretenen Änderung des Strafgesetzbuches ist die Verbreitung, der Erwerb und der Besitz von Kinderpornografie ein Verbrechenstatbestand.
»Sounds wrong« sensibilisiert mit markanten Videoclips für das Thema. Auf der Internetseite www.soundswrong.de bietet die Kampagne außerdem weitere Informationen zu Handlungs- und Meldemöglichkeiten.

Quelle: Newsletter des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat Referat Internet, Soziale Medien, Berlin, 27. Oktober 2021

Verlorene Kindheit

Wenn Kinder ihre Eltern pflegen – Film von Almut Faass

Statistisch sind das bis zu zwei Kinder pro Schulklasse. Sie sind sogenannte Young Carers, junge Pflegende, die eine große Verantwortung übernehmen. Doch in der Gesellschaft sind sie meist unsichtbar. Der enorme Druck, der auf ihnen lastet, nimmt ihnen die Kindheit.

Die betroffenen Familien bräuchten oft schnelle und unbürokratische Unterstützung. Doch es gibt in Deutschland keinen Leistungsträger, der die ganze Familie im Blick hat. Sabine Metzing, Professorin und Pflegeexpertin von der Universität Witten-Herdecke, sieht darin ein strukturelles Problem. Sie sagt: „Deutschland muss dringend die Gesundheits-, Jugend- und Sozialhilfe miteinander vernetzen.“ Sie fordert ein Ministerium oder einen Dachverband, der sich dieser Schnittstelle und damit den alleingelassenen Kindern und Jugendlichen annimmt. Sie fallen bei der Diskussion um häusliche Pflege bisher durch fast alle Raster.

Drei junge Frauen geben „ZDFzoom“ Einblicke in ihr Leben als „Young Carers“ und erzählen von ihrem Alltag: Haushalt, einen Angehörigen bei der Intimpflege unterstützen oder Geschwister versorgen. „Young Carers“ halten die Familie am Laufen und gehen dabei oft über ihre eigenen Grenzen. Bis hin zu Schulversagen und psychischem Zusammenbruch. Ihre Rolle begleitet sie ein Leben lang. Wer aber steht ihnen zur Seite? Wer hilft den Kindern und Jugendlichen, die sich täglich um die Pflege Erwachsener kümmern?

Link zum Beitrag:

https://www.zdf.de/dokumentation/zdfzoom/zdfzoom-verlorene-kindheit-100.html

Quelle: www.zdf.de vom 27.10.2021

NRW-Ministerin Gebauer: Schritt für Schritt mehr Normalität für unsere Schulen

Das Ministerium für Schule und Bildung teilt mit:

Die Landesregierung hat entschieden, die Maskenpflicht in den Schulen für alle Jahrgänge ab dem 2. November auch in den Unterrichtsräumen am Sitzplatz aufzuheben. Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer: „Mit der Maskenpflicht haben wir unseren Schülerinnen und Schülern seit mehr als zwölf Monaten sehr viel abverlangt. Mit großem Engagement und enormem Verantwortungsbewusstsein hat diese junge Generation einen wichtigen Beitrag zur Eindämmung der Pandemie und zum Schutz der Älteren geleistet. Dafür gebührt den Schülerinnen und Schülern unser herzlicher Dank.“ Ministerin Gebauer betonte, dass die Landesregierung versprochen habe, Einschränkungen nur so lange aufrechtzuerhalten, wie dies unbedingt erforderlich sei und erklärte: „An unseren Schulen gibt es keinen übermäßigen Anstieg des Infektionsgeschehens. Gleichzeitig steigen die Impfquoten weiter an, bei Lehrerinnen und Lehrern liegt sie sogar über 90 Prozent. Und schon fast die Hälfte aller Schülerinnen und Schüler über zwölf Jahren ist schon vollständig geimpft. In dieser Situation ist die Aufhebung der Maskenplicht am Sitzplatz ein verantwortbarer Schritt. Wir geben unseren Kindern und Jugendlichen damit ein weiteres und wichtiges Stück Normalität zurück.“

Ab dem 2. November gelten an den Schulen in Nordrhein-Westfalen folgende Regelungen:

  • Die Coronabetreuungsverordnung wird ab 2. November 2021 für Schülerinnen und Schüler keine Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen mehr vorsehen, solange die Schülerinnen und Schüler in Klassen- oder Kursräumen auf festen Sitzplätzen sitzen.
  • Die Maskenpflicht entfällt auch bei der Betreuung im Rahmen von Ganztags- und Betreuungsangeboten, beispielsweise in Offenen Ganztagsschulen, für die Schülerinnen und Schüler, wenn sie an einem festen Platz sitzen, etwa beim Basteln oder bei Einzelaktivitäten.
  • Befinden sich die Schülerinnen und Schüler nicht an einem festen Sitzplatz, suchen sie ihn auf oder verlassen sie ihn, besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Maske.
  • Für Lehrkräfte, Betreuungskräfte und sonstiges Personal entfällt die Maskenpflicht im Unterrichtsraum, solange ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu den anderen Personen im Raum eingehalten wird.
  • Für das schulische Personal entfällt die Maskenpflicht auch bei Konferenzen und Besprechungen im Lehrerzimmer am festen Sitzplatz.
  • Tritt in einem Klassen- oder Kursverband ein Infektionsfall auf, ist die Quarantäne von Schülerinnen und Schülern ab sofort in der Regel auf die nachweislich infizierte Person sowie die unmittelbare Sitznachbarin oder den unmittelbaren Sitznachbar zu beschränken. Vollständig geimpfte oder genesene Personen ohne Symptome sind von der Quarantäneanordnung weiterhin ausgenommen.
  • Die bekannten Regelungen zur sogenannten „Freitestung“ von engen Kontaktpersonen gelten fort. Dies bedeutet, dass die Quarantäne der Schülerinnen und Schüler frühestens am fünften Tag der Quarantäne durch einen negativen PCR-Test oder einen qualifizierten hochwertigen Antigen-Schnelltest vorzeitig beendet werden kann. Bei einem negativen Testergebnis nehmen die Schülerinnen und Schüler sofort wieder am Unterricht teil.
  • Das regelmäßige Testen bleibt ein wichtiger Bestandteil der Schutzmaßnahmen. Bis zum Beginn der Weihnachtsferien wird in den Grund- und Förderschulen pro Woche zweimal mit dem PCR-Pooltestverfahren getestet, in den weiterführenden Schulen dreimal mit Antigen-Selbsttests. Auch an den eingeübten und bewährten Schutzmaßnahmen wie Lüften und Einhalten der Hygieneregeln muss weiterhin festgehalten werden.

Abschließend erklärte Schul- und Bildungsministerin Gebauer: „Die bisherige Entwicklung der Pandemie hat gezeigt, dass unsere Schulen sichere Orte sind. Alle Schülerinnen und Schüler werden engmaschig und mehrfach die Woche getestet und unsere strengen Vorgaben für die Hygiene und den Infektionsschutz gelten selbstverständlich weiterhin. Damit werden wir den Präsenzbetrieb an unseren Schulen weiter absichern.“

Quelle: www.schulministerium.nrw vom 28.10.2021

Sexuelle Gewalt: Die Familie als Falle

Kinder und Jugendliche, die Opfer sexueller Gewalt von Eltern oder Verwandten werden, erleben dies in Deutschland häufig ähnlich, wie eine neue Studie zeigt. Man könne nicht länger von Einzelschicksalen sprechen, so die Autorinnen. Sie fordern neue Schutzkonzepte.

Werden Kinder in der eigenen Familie zu Opfern sexueller Gewalt, ist es für sie besonders schwer, ihrer Situation zu entfliehen. Das zeigt eine Studie der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs und der Goethe-Universität Frankfurt am Main, die jetzt in Berlin vorgestellt wurde.

Familien ließen sich nach außen hin abschotten und würden für viele Opfer so zur dramatischen Falle, erklärte Prof. Dr. Sabine Andresen, Vorsitzende der Kommission und Autorin der Studie. Außenstehende hätten oft Scheu, sich einzumischen oder glaubten Kindern nicht, die Erfahrungen von sexueller Gewalt in der Familie schilderten.

„Doch nicht zu intervenieren und Signale von Kindern zu übersehen, hat zu oft dazu geführt, dass Hilfe ausgeblieben ist. Wir brauchen Antworten auf die Frage, wie der Schutz von Kindern und Jugendlichen gelingen kann, ohne das Recht auf Privatsphäre von Familien zu ignorieren. Sexueller Kindesmissbrauch ist keine Privatangelegenheit“, so Andresen.

Noch wenige Erkenntnisse

Bis heute habe man vergleichsweise wenig Wissen darüber, wie Kinder und Jugendliche sexuelle Gewalt in der Familie erlebten. Deswegen sei der Einbezug von Betroffenen bei der Aufarbeitung von zentraler Bedeutung. So bildeten die Grundlage der Untersuchung 870 Betroffenenberichte, die teils in vertraulichen Anhörungen dokumentiert und teils schriftlich eingereicht und im Anschluss ausgewertet wurden.

Die Betroffenen waren zwischen 16 und 80 Jahren alt, die meisten zwischen 40 und 60. Unter den Opfern waren knapp 89 Prozent Mädchen und weibliche Jugendliche und zehn Prozent männlich. In einigen Fällen wurde das Geschlecht nicht angegeben.

Mit Abstand am häufigsten berichteten die Betroffenen den Angaben zufolge von Tätern und Täterinnen unter den Eltern (44 Prozent). Die größte Tätergruppe waren demnach Väter mit 36 Prozent von insgesamt 1 153 berichteten Fällen. Werden Pflege- und Stiefeltern hinzugezählt, machten Väter mit 48 Prozent fast die Hälfte dieser Gruppe aus.

Leibliche Mütter wurden in acht Prozent der Fälle als Täterinnen benannt, Pflege- und Stiefmütter in weiteren zwei Prozent. Als weitere Täter und Täterinnen innerhalb der Familie nannten Betroffene auch Groß- und Stiefonkel, Brüder, Großväter, andere männliche Verwandte, Stiefgroßväter, Stiefbrüder und Tanten.

Viele vergleichbare Fälle

Viele Betroffene erlebten Gewalt laut der Studie durch mehr als einen Täter innerhalb oder außerhalb der Familie. Teilweise hätten die Täter und Täterinnen voneinander gewusst, sich abgesprochen oder die sexualisierte Gewalt gemeinsam geplant und organisiert.

„Die dokumentierten Berichte betroffener Menschen offenbaren, dass es über Jahrzehnte hinweg zahlreiche vergleichbare Fälle sexuellen Kindesmissbrauchs in Familien in Deutschland gegeben hat. Dafür fehlt bisher ein öffentliches Bewusstsein“, berichtete Erziehungswissenschaftlerin Marie Demant, die ebenfalls an der Studie mitwirkte. „Die gesellschaftliche Vorstellung, es handle sich bei sexueller Gewalt in Familien um individuelle Einzelschicksale, kann somit widerlegt werden.“

Über die tatsächliche Verbreitung sexueller Gewalt gegen Kinder könne die Studie keine Auskunft geben, da nur Opfer befragt wurden, die sich freiwillig zur Teilnahme an der Untersuchung gemeldet hatten. Eine Studie des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen von 2011 hatte ergeben, dass rund sieben Prozent der damals befragten Frauen und 1,5 Prozent der befragten Männer über Erfahrungen als Opfer berichteten. Der größte Teil der Fälle sexuellen Missbrauchs ereignete sich demnach vor dem 14. Lebensjahr und in der Familie.

Die von der Kommission angestoßene Arbeit soll tiefergehende und perspektivisch auch noch umfassendere Erkenntnisse zu sexueller Gewalt in Familien liefern. „Die Kommission hört weiterhin Berichte an und wertet schriftliche Berichte aus, die Datenbank, die für die Auswertung genutzt wurde, wird also weitergeführt“, erklärte Demant. Doch schon jetzt zeichneten sich einige Punkte ab, die vielen Fällen gemein seien. Etwa, dass Täterinnen und Täter in der Familie besonders viele Möglichkeiten hätten, Druck auf die Opfer auszuüben, um ihre Taten zu legitimieren und auch zu verhindern, dass diese öffentlich werden.

„Unsere Auswertung hat gezeigt, dass die Opfer häufig mit körperlicher Gewalt bedroht werden oder gedroht wird, anderen Familienmitgliedern wie etwa jüngeren Geschwistern etwas anzutun, um die Opfer davon abzuhalten, sich Hilfe zu suchen“, so Demant. Mit Demütigung und Abwertung werde den Opfern vermittelt, sie seien eine Belastung für die Familie.

36 Prozent der in die Studie einbezogenen Betroffenen vertrauten sich den Angaben zufolge dennoch jemandem an. Mit 19 Prozent die meisten der Mutter, sieben Prozent anderen Familienmitgliedern, fünf Prozent Gleichaltrigen oder Erwachsenen einer Institution. Nur vier Prozent wandten sich an den Vater und nur drei an Lehrerinnen und Lehrer.

Besonders die Beziehung zur Mutter sei demnach ein entscheidender Faktor dabei, ob Kinder oder Jugendliche sich offenbaren könnten. Betroffene berichteten demnach teils von Müttern, die ihnen geglaubt und geholfen hätten, aber auch über solche, die es eher als ihre Aufgabe ansahen, den Anschein der Normalität innerhalb der Familie zu wahren, als dem Opfer zu helfen.

Auch die Erfahrung mit Jugendämtern sei für die Mehrheit der Betroffenen, die Teil der Studie waren, negativ geprägt, so Demant. Den Opfern sei häufig nicht geglaubt worden, es seien keine Gespräche mit ihnen allein geführt worden, so- dass die gewaltausübenden Familienmitglieder oft Gelegenheit hatten, selbst auf die Vertreter des Jugendamtes einzuwirken, heißt es in der Untersuchung. In anderen Fällen hätten Jugendämter schlicht weggesehen, auch in solche Fällen, in denen es sichtbare Verletzungen, Videomaterial der Gewalt oder Schwangerschaften nach Vergewaltigungen gab.

Die SPD-Politikerin Angela Marquardt, die auch im Betroffenenrat beim Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) sitzt und die Studie mit vorstellte, sagte: „Alle vorhandenen Formen sexueller Gewalt finden auch in Familien statt.“ Das sei schon seit Generationen so. „Kleinkinder und Kinder sind in Familiensituationen schutzlos ausgeliefert, weil sie die Gewalt von den Menschen erfahren, auf deren Schutz sie am meisten angewiesen sind.“

Die Betroffenen hätten ein Recht auf Aufarbeitung, betonte Marquardt. „Es gibt keine nachhaltige Debatte über den Tatkontext Familie. Das muss sich dringend ändern.“ Anders als beim Sport und der Kirche gebe es keine Institution, an die sich Betroffene wenden könnten, keine festen Ansprechpartner. Die Opfer seien daher zu oft völlig allein mit ihrer Erfahrung, auch im Nachhinein werde eine Aufarbeitung durch die Familie meist nicht zugelassen.

Betroffene als Experten

„Ich hoffe, dass diese Studie der Ausgangspunkt für eine breite gesellschaftliche Debatte ist“, so Marquardt. Dabei sollten die Betroffenen, die sich einbringen wollten, nicht nur über ihre Geschichte als Opfer definiert, sondern als Expertinnen und Experten wahrgenommen werden, die einen wichtigen Beitrag dazu leisten könnten, neue Schutzkonzepte zu entwickeln, fordert Marquardt. In einem Anfang des Jahres erschienenen Impulspapier fordert der Betroffenenrat unter anderem die Möglichkeit für Minderjährige, auch ohne Zustimmung der Eltern in ein Heim oder eine Wahlfamilie zu ziehen, sowie elternunabhängige Ausbildungsförderung. „Wir wollen die Debatte zu Schutzkonzepten in Familien anstoßen, um den Spagat zwischen Familie als Privatsache und gesellschaftlicher Verantwortung zu meistern“, so Marquart. 

Quelle: www.aerzteblatt.de; PP 20, Ausgabe Oktober 2021

Psychotherapeuten wollen ihre Expertise zur Bewältigung der Klimakrise nutzen

36 Berufs- und Fachverbände Psychologischer Psychotherapeuten und Kinder- und Jugend­lichenpsychotherapeuten haben die Psychotherapeutinnen und -therapeuten in Deutschland dazu aufgerufen, ihre professionelle Expertise zur Bewältigung der Klimakrise zu nutzen.

„Verdrängung, Skepsis, Angst – die Klimakrise und ihre destruktiven Folgen beeinflussen nicht nur die physische Gesundheit, sondern ebenso die Psyche der Menschen“, schreibt die Deutsche Psycho­therapeutenVereinigung (DPtV) anlässlich der Veröffentlichung einer Resolution der 36 Berufs- und Fachverbände.

„Psychotherapeutinnen und -therapeuten können bei der Bewältigung sich verändernder Lebens­bedingungen und daraus resultierender psychischer Belastungen unterstützen, sowohl auf individueller als auch gesellschaftlicher Ebene“, heißt es in der Resolution.

„Sie können dabei unterstützen, dass die Auseinandersetzung mit der Klimakrise nicht zur Überforderung wird, sondern sich in sachlich angemessenes Verhalten übersetzen kann.“ Ein entsprechendes Engagement von Psychotherapeutinnen und -therapeuten sei dabei nicht nur politisch, sondern auch berufsethisch geboten.

Das eigene Handeln kritisch hinterfragen

„Berufs- und Fachverbände können umwelt- und klimapsychologische Inhalte anbieten und über neue Konzepte und aktuelle Forschungserkenntnisse informieren“, schlagen die 36 Berufs- und Fachverbände vor. „Insbesondere sind sie in der Lage, individuelle und gesellschaftliche Verarbeitungsprozesse aufzuzeigen, die eine tiefgreifendere Auseinandersetzung mit dem Klimawandel und seinen Folgen verhindern.“ Dies sei auch eine Hilfestellung, den beruflichen Alltag ihrer Mitglieder an neu auftretende Problemlagen wie die Klimakrise anzupassen. „Damit leisten die Verbände einen wichtigen Beitrag zur Förderung der psychotherapeutischen Fachlichkeit in Theorie und Praxis“, heißt es in der Resolution.

Zudem könnten die Berufs- und Fachverbände das eigene Handeln kritisch auf Nachhaltigkeit hinterfragen und damit zum Erreichen der Klimaschutzziele beitragen. Im Bereich der nachhaltigen Praxis oder Büroorganisation sowie der nachhaltigen Finanzanlage seien konkrete Handlungsoptionen gegeben, die so weitreichend wie möglich umgesetzt werden sollten.

Das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) berichtet über die Ergebnisse einer Umfrage der University of Bath, die im Lancet veröffentlicht wurden. Dabei wurden 10.000 Menschen aus zehn Länder im Alter zwischen 16 und 25 Jahren zu ihren Gefühlen über den Klimawandel befragt. Etwa 60 Prozent der Befragten sind demnach „sehr besorgt“ oder „extrem besorgt“ über den Klimawandel. Etwa 45 Prozent der Befragten sagten, dass sich diese Gefühle negativ auf ihren Alltag auswirkten.

Aus Sicht der Autoren des Berichts wirke sich der Klimawandel „unweigerlich auf die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendliche aus“, heißt es beim RND. Klimaangst müsse keine psychischen Krankheiten herbeiführen, allerdings könne sie dazu führen, dass sich psychische Gesundheitsprobleme verschlimmern. 

Quelle: www.aerzteblatt.de vom 29.09.2021

Coronaschnelltests ab 11. Oktober meist nicht mehr kostenlos

Coronaschnelltests müssen ab 11. Oktober meist selbst bezahlt werden. Generell gratis bleiben sie noch für Menschen, die sich nicht impfen lassen können, darunter Kinder unter 12 Jahren. Das legt eine neue Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums fest, die einen entsprechenden Bund-Länder-Beschluss umsetzt.

Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten hatten vereinbart, dass das vom Bund seit Anfang März finanzierte Angebot für kostenlose „Bürgertests“ für alle enden soll. Da inzwischen kosten­lose Impfungen für alle möglich sind, sei eine dauerhafte Übernahme der Testkosten durch die Steuer­zahler nicht länger nötig, hieß es zu Begründung.

Die im Bundesanzeiger verkündete Verordnung legt aber auch einige Übergangsregeln fest. So können Kinder von 12 bis 17 Jahren und Schwangere noch bis 31. Dezember mindestens einen kostenlosen Test pro Woche machen. Grund ist, dass für sie erst seit kürzerer Zeit eine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) vorliegt – daher soll noch länger Zeit für eine Impfung bleiben.

Generell weiter gratis testen lassen können sich laut der Verordnung Kinder, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder erst in den letzten drei Monaten vor dem Test 12 Jahre alt geworden sind.

Gratis bleibt es unter anderem auch für Menschen, die zum Beenden einer Quarantäne wegen einer Coronainfektion einen Test brauchen.

Um auch ab dem 11. Oktober kostenlose Schnelltests zu bekommen, muss man bei der Teststelle einen amtlichen Ausweis mit Foto vorlegen – bei Kindern ist so auch das Alter nachzuweisen. Extra Nachweise wie ein ärztliches Zeugnis sind nötig, wenn man sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen kann – eine Diagnose muss nach Ministeriumsangaben nicht angegeben werden. Zum Nachweis einer Schwangerschaft kann demnach der Mutterpass genutzt werden. 

Quelle: www.aerzteblatt.de vom 22.09.2021

Essstörungen: Spätfolgen bei Anorexie

Anorexie tritt gehäuft im Jugendalter auf. Französische Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler um PhD Emeline Chapelon an der Université Paris-Saclay haben sich nun mit den Langzeitfolgen der Essstörung beschäftigt. Sie befragten 86 Frauen, die vor zehn Jahren im Jugendalter waren und sich aufgrund einer schweren Anorexie einer stationären Behandlung unterziehen mussten, mit 258 damals ebenfalls an Anorexie erkrankten Frauen, die jedoch nicht stationär behandelt wurden. Es stellte sich heraus, dass viele der stationär behandelten Frauen immer noch unter zahlreichen körperlichen und psychischen Störungen litten, beispielsweise unter Anorexie und anderen Essstörungen. Im Vergleich zur Kontrollgruppe wogen sie weniger und hatten niedrigere BMIs. Außerdem traten bei den stationär Behandelten im Vergleich zur Kontrollgruppe verschiedene Spätfolgen wie akute Halsentzündungen, Magenschmerzen, gastroösophagealer Reflux, eingleiste Blutcholesterin-Werte sowie Ängste und Depressionen häufiger und stärker auf. „Die Befunde belegen, dass Anorexie eine schwere Erkrankung ist, die noch viele Jahre nach einem Klinikaufenthalt mit weiteren Behandlungen und Beschwerden einhergehen kann“, so die Autorinnen und Autoren. Einige Spätfolgen werden die Patientinnen und Patienten sogar ein Leben lang begleiten. Daher sollten den Forschenden zufolge Betroffene nach Beendigung einer Anorexie-Therapie weiterhin psychologisch und medizinisch beobachtet und betreut werden.

Quelle: www.aerzteblatt.de / PP 20, Ausgabe September 2021