Was gerade geschieht ist ein Frontalangriff auf die psychotherapeutische Versorgung. Zuerst hat der Erweiterte Bewertungsausschuss am 11. März entschieden, die psychotherapeutische Vergütung ab dem 1. April um 4,5 Prozent abzusenken, nachdem der GKV-Spitzenverband zuvor sogar zehn Prozent gefordert hatte. Die Proteste reißen seitdem nicht ab, viele Psychotherapeutinnen und -therapeuten gehen auf die Straße. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat eine Klage angekündigt. Als wäre die pauschale Honorarabsenkung, die in dieser Form ein Novum ist, noch nicht Ausdruck der Geringschätzung der Berufsgruppe genug, legte die Finanzkommission Gesundheit am 30. März nach. Sie empfiehlt der Bundesregierung in ihrem Bericht breite Einschnitte bei der ärztlichen und psychotherapeutischen Vergütung. 16,6 Milliarden Euro sollen so bis 2030 bei der Steigerung von Honoraren und Zuschlägen insgesamt eingespart werden können. Außerdem soll sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich die Anzahl der unnötigen oder unwirksamen Behandlungen verringert werden. 66 Einsparvorschläge liegen Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) vor, aus denen sie nun auswählen will.
Für die Psychotherapie empfiehlt die Finanzkommission, die Leistungen nicht mehr wie bisher extrabudgetär zu vergüten, sondern sie in die Morbiditätsorientierte Gesamtvergütung (MGV) zurückzuführen. Dies soll bereits 2027 ein Einsparvolumen von 90 Millionen Euro ermöglichen und bis zu 480 Millionen Euro im Jahr 2030. Noch etwas mehr, nämlich 95 Millionen Euro im Jahr 2027, könnte der Kommission zufolge eine Rücknahme der Zuschläge zur Kurzzeittherapie (KZT) einsparen. Die Zuschläge in Höhe von 15 Prozent auf psychotherapeutische Leistungen, die im Rahmen des ersten Therapieblocks einer KZT erbracht werden, sollten demnach gestrichen werden. Mit rund 100 000 bis 180 000 Euro im Jahr ein eher kleiner Posten wäre der ebenfalls empfohlene Wegfall des Konsiliarberichts vor Beginn einer Psychotherapie.
Die empfohlene Rückführung der Psychotherapie in die MGV bedeutet eine Rückkehr in die Budgetierung. Damit würden psychotherapeutische Leistungen – wie vor der Extrabudgetierung – wieder unter unter den Druck regionaler Honorarverhandlungen zwischen Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und Krankenkassen geraten. Damals kam es innerhalb der KVen zu Verteilungskonflikten mit anderen Facharztgruppen, weil alle aus einem „Topf“ vergütet wurden.
Warum die Zuschläge im ersten Kontingent der KZT entfallen sollten, erschließt sich nicht. Die KZT mit zwei Blöcken zu je zwölf Einheiten (KZT 1 und 2) wurde mit der Strukturreform 2017 eingeführt, um eine zeitnahe und kompakte Versorgung zu ermöglichen. Damals forderten gerade die Krankenkassen diesen Schritt, die Psychotherapeuten vorwarfen, sie würden ihre Patienten zu lange behandeln. Eine Auswertung von Abrechnungsdaten der KBV zeigte 2023, dass die KZT ihren Zweck erfüllt: 27 Prozent aller Patienten beenden ihre Therapie sogar vor dem Maximum der KZT 1.
Psychotherapeuten liegen im Vergleich der Facharztgruppen dem Honorarbericht der KBV zufolge am alleruntersten Ende bei den Honorarumsätzen. Geld ist nicht alles, aber immer auch ein Ausdruck von Wertschätzung. Wenn sich eine Berufsgruppe dauerhaft gering geschätzt fühlt, sinken Zufriedenheit, Bindung und Attraktivität des Berufes. Das kann sich ein Gesundheitssystem mit ohnehin hoher psychischer Krankheitslast nicht leisten.
Quelle: Deutsches Ärzteblatt PP/ Ausgabe 4/2026
