Für die medizinische Versorgung von weiblichen Betroffenen sexualisierter Gewalt ist eine neue Leitlinie erschienen. Diese soll eine fachgerechte, traumasensible und rechtssichere Versorgung der Betroffenen gewährleisten, wie es vom Berufsverband der Frauenärztinnen und Frauenärzte (BVF) sowie von der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) heißt.
2024 gab es mehr als 62 000 polizeilich erfasste Opfer von Sexualstraftaten – über 53 000 von ihnen waren Frauen. Das sind 2,1 Prozent mehr als im Jahr zuvor. Die Dunkelziffer dürfte höher liegen und der Umgang damit scheint sich zwischen den Bundesländern zu unterscheiden. „Obwohl seit 2020 ein bundesweiter Anspruch auf vertrauliche Spurensicherung nach sexualisierter Gewalt gilt, kommen viele Bundesländer ihrer Verpflichtung zur Umsetzung und Finanzierung nicht ausreichend nach“, kritisierte Cornelia Hösemann aus dem BVF-Vorsitz. Dadurch entstünden regionale Unterschiede und unsichere Zugangswege für Betroffene. Daher zählt zu den Empfehlungen, dass ärztliches Personal mit den Regelungen der vertraulichen Spurensicherung (VSS) im eigenen Bundesland vertraut sein sollte.
„Es ist nicht Aufgabe des involvierten Personals, den Wahrheitsgehalt der Aussagen der Betroffenen zum Tathergang zu bewerten“, stellte David klar. Die Glaubwürdigkeit sei nicht in Zweifel zu ziehen. Neben der VSS umfassen die Empfehlungen Handlungsanleitungen für die Erstversorgung, die infektiologische und gynäkologische Untersuchung sowie die psychosoziale Nachbetreuung. So ist laut BVF eine traumainformierte Gesprächsführung zentral. Diese soll den Betroffenen Kontrolle über den Untersuchungsprozess ermöglichen und ihre Würde und Sicherheit in den Mittelpunkt stellen.
Quelle: www.aerzteblatt.de/ PP, Ausgabe 02/26
