Zahl der Verordnung von Antipsychotika an Jugendliche hat zugenommen

Kinder und Jugendliche in Deutschland haben in den vergangenen Jahren vermehrt Verordnungen für antipsychotische Medikamente erhalten. Sie werden offenbar zunehmend auch bei Indikationen wie Unruhe, Angst und Schlafstörungen eingesetzt.

Das berichtet die Arbeitsgruppe Versorgungsforschung an der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie/ Psy­chotherapie des Universitätsklinikums Ulm in der Fachzeitschrift Frontiers in Psychiatry (2023; DOI: 10.3389/fpsyt.2023.1264047).

Die Studie „Trends in antipsychotic use among children and adolescents in Germany: a study using 2011–2020 nationwide outpatient claims data“ untersuchte die Verordnung von Antipsychotika bei Kindern und Jugendli­chen in Deutschland von 2011 bis 2020 anhand von bundesweiten Abrechnungsdaten aus der ambulanten Ver­sorgung.

Dabei stieg die Verwendung von Antipsychotika der ersten Generation von 1,16 pro 1.000 auf 1,35 pro 1.000 Kindern und Jugendlichen, das ist ein Anstieg um 16 %. Die Verwendung von sogenannten atypischen Anti­psychotika nahm von 2,35 auf 2,75 pro 1.000 zu. Dies entspricht einem Anstieg von 17 %. Besonders stark war die Zunahme bei Mädchen.

„Der markante Anstieg des Antipsychotikagebrauchs bei weiblichen Jugendlichen im Alter von 15 bis 19 Jah­ren, der größtenteils auf eine vermehrte Verwendung des atypischen Antipsychotikums Quetiapin zurückzu­führen ist, ist bemerkenswert“, sagte Christian Bachmann, Leiter der Arbeitsgruppe und Erstautor der Studie.

Studien hätten gezeigt, dass das Risiko für negative Veränderungen im Stoffwechsel und schwerwiegende kardiovaskuläre Ereignisse selbst bei niedrigdosiertem Quetiapin-Gebrauch erhöht sei.

„Ob der Anstieg des Antipsychotikagebrauchs in Deutschland nun auf eine zunehmende Belastung durch psychische Störungen, auf einen Ausgleich fehlender psychotherapeutischer Kapazitäten oder auf andere Gründe zurückzuführen ist, muss in weiteren Forschungsarbeiten überprüft werden“, hieß es aus der Arbeits­gruppe. 

Quelle: www.aerzteblatt.de vom 08.01.2024