Suchtmittel: Bald Verbot von Lachgas und K.-o.-Tropfen

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach will per Gesetz den Verkauf von Lachgas als Partydroge an junge Leute verbieten. Der Änderungsantrag sieht demnach zudem ein Verbot sogenannter K.-o.-Tropfen vor.

Lachgas, also Distickstoffmonoxid (N2O), ist seit einigen Jahren als Partydroge auf dem Vormarsch. Die Konsumenten atmen den euphorisierenden Stoff über Luftballons ein. Lachgas fällt in Deutschland bisher nicht unter das Betäubungsmittelgesetz und kann etwa in Sahnekapseln oder Kartuschen im Supermarkt, in Tabakläden oder im Internet gekauft werden. Andere Staaten haben bereits gesetzliche Regelungen gegen den Missbrauch getroffen. Für Kinder und Jugendliche soll demnach ein grundsätzliches Besitzverbot gelten. Die industrielle, gewerbliche oder wissenschaftliche Nutzung von Lachgas als „anerkannte Verwendung“ solle aber erlaubt bleiben, solange ein Missbrauch des Stoffes als Rauschmittel ausgeschlossen werden könne.

Lauterbach will zudem die Chemikalien Gammabutyrolacton und 1,4-Butandiol verbieten. Sie sind als K.-o.-Tropfen bekannt. Täter schütten die meist geschmacks- und geruchlosen Chemikalien in die Getränke ihrer Opfer. Die Substanzen wirken üblicherweise wie Drogen.

Laut BMG soll die Gesetzesänderung nach der Sommerpause umgesetzt werden und könnte noch in diesem Jahr in Kraft treten. 

Quelle: PP 23, Ausgabe August 2024