Coronapandemie: Impfmöglichkeiten für psychisch Kranke

Die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) hat sich dafür ausgesprochen, Krankenhäuser in die aktuelle Impfstrategie einzubeziehen. Die neue Impfverordnung, nach der künftig auch Arztpraxen und Betriebsärzte Schutzimpfungen erbringen können, ist aus Sicht der DGPPN ungenügend.

„Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen sind häufig nicht in der Lage, einen Impftermin zu vereinbaren oder diesen zuverlässig einzuhalten“, erklärte DGPPN-Präsident Prof. Dr. med. Thomas Pollmächer. Kliniken für Psychiatrie und Psychotherapie mit angeschlossenen Institutsambulanzen seien besser geeignet, diese Zielgruppe zu erreichen. Je mehr Kliniken Informationen und Impfmöglichkeiten vorhalten würden, desto höher sei die Wahrscheinlichkeit, dass sich Patienten impfen lassen.

Die DGPPN setzt sich deshalb gemeinsam mit dem ärztlichen Pandemierat der Bundes­ärzte­kammer dafür ein, dass Risikopatienten auch in Krankenhäusern geimpft werden können. Entsprechend wichtig sei es, die Impfverordnung an dieser Stelle nachzubessern und auch in psychiatrischen Akutkrankenhäusern, forensischen Kliniken sowie Suchtrehabilitationskliniken Impfangebote zu schaffen.

Quelle: www.aerzteblatt.de, PP 20, Ausgabe April 2021