Kinder und Jugendliche: Forderung nach mehr Schutz vor digitaler Ausbeutung

Immer mehr Kinder erscheinen auf öffentlich zugänglichen Social-Media-Kanälen, auf denen Eltern oder Sorgeberechtigte Inhalte über sie veröffentlichen. Die Kinderkommission des Bundestages benennt in einer neuen Stellungnahme Risiken für die Kinder und unterbreitet Vorschläge, wie ihre Persönlichkeitsrechte und ihr Schutz im digitalen Raum gestärkt werden können.

„Kinder sind keine Klicks. Sie haben ein Recht auf Schutz, Privatsphäre und eine ungestörte Persönlichkeitsentwicklung – auch im digitalen Raum“, sagte der Vorsitzende der Kinderkommission, Michael Hose (CDU). Unter Begriffen wie „Sharenting“ aus englisch „share“ und „parenting“ oder „Family Influencing“ hat sich eine neue Form der Vermarktung von Kindheit etabliert. Kinder werden Teil digitaler Inszenierungen, ohne selbst bestimmen zu können, ob und wie ihr Leben digital sichtbar wird.

Erfolgreiche Family-Influencer erreichen laut der Kommission ein Millionenpublikum und geben tiefe Einblicke in geschützte kindliche Lebenswelten. Oftmals werde dies mit lukrativen Werbehinweisen oder Produktverlinkungen versehen. „Die Anwendung des bestehenden Rechts wird den Risiken des Sharentings bislang nicht vollumfänglich gerecht“, warnt die Kommission. Weder das Kunsturhebergesetz noch die Datenschutz-Grundverordnung, das Familienrecht oder bestehende jugendschutzrechtliche Regelungen, etwa aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz, gewährleisteten bislang einen ausreichenden Schutz von Kindern und Jugendlichen.

Die Kinderkommission empfiehlt daher eine Altersgrenze für Sharenting zu prüfen, Darstellungen von Kindern in intimen, bloßstellenden oder emotional belastenden Momenten zu verbieten, ein Widerrufsrecht- und Löschrechte für Kinder einzuführen.

Quelle: www.aerzteblatt.de/ PP, Ausgabe 03/26