Selbstbestimmungsgesetz gebilligt

Geschlechtseinträge können künftig einfacher geändert werden. Grundlage ist das neue Selbstbestimmungsgesetz, das der Bundesrat gebilligt hat. Das Selbstbestimmungsgesetz ersetzt das Transsexuellengesetz. Dieses hat bisher vorgesehen, dass für eine Änderung des Geschlechts- oder Vornamenseintrags zwei psychologische Gutachten nötig waren. Am Ende entschied das zuständige Amtsgericht. Teile dieser Vorschriften waren vom Bundesverfassungsgericht verworfen worden.

Quelle: PP 23, Ausgabe Juni 2024