STIKO: Impfungen gegen das Coronavirus nur für 12- bis 17-Jährige mit bestimmten Vorerkrankungen

Die Ständige Impfkommission (Stiko) empfiehlt eine Impfung bei 12- bis 17-Jährigen nur bei besonderen Vorerkrankungen. Die Liste umfasst zwölf Krankheiten, darunter Adipositas, Diabetes, Herzfehler, chronische Lungenerkrankungen und Trisomie 21.

 „Wenn wir in ein oder zwei Monaten erweiterte Erkenntnis haben, dann haben wir immer noch großen Spielraum bis zum Schulbeginn, darüber erneut zu beraten und das eventuell anzupassen.“

Die Stiko hatte am Donnerstag keine generelle Impfempfehlung für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren ausgesprochen. Sie empfiehlt Impfungen gegen das Coronavirus nur für 12- bis 17-Jährige mit bestimmten Vorerkrankungen. Laut Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung der Bundesrepublik Deutschland betrifft das etwa elf Prozent der Heranwachsenden dieser Altersgruppe – insgesamt rund eine halbe Million Kinder und Jugendliche. Knapp die Hälfte davon leidet unter Asthma.

Die Stiko habe nicht vor, nach der Entscheidung vom Donnerstag in die Sommerpause zu gehen, sagte Zepp. Man werde weiter regelmäßig konferieren. Sobald sich Veränderungen an der Infektionslage ergeben, zum Die Stiko vor, ihre Empfehlung (10.6.) zur Corona-Impfung für Kinder und Jugendliche jederzeit anzupassen. „Stiko-Empfehlungen sind ja nicht in Stein geschlagen“, sagte Stiko-Mitglied Fred Zepp, ehemaliger Direktor des Zentrums für Kinder- und Jugendmedizin der Universitätsmedizin Mainz, am Freitag (11.6.) bei einer virtuellen Pressekonferenz des Science Media Centers. Beispiel durch das Auftauchen von neuen Varianten, „dann wird nachreguliert“.

Dass Empfehlungen sich ändern können, sei „ein Qualitätsmerkmal“, sagte Zepp. Auch der Stiko-Vorsitzende Thomas Mertens nahm das Gremium gegen Vorwürfe in Schutz. „Viele Menschen haben eine ganz falsche Vorstellung von der Arbeit der Stiko“, sagte der Virologe.

„Wir diskutieren keine Meinungen, sondern wir diskutieren Daten.“ Und die würden sich nun mal ändern. Der Stiko vorzuwerfen, sie wisse nicht, was sie wolle, sei „völlig unfair und unsachgerecht“. „Es kann sein, dass eine Empfehlung sich ändert, aber nicht, weil unsere Meinung sich geändert hat, sondern weil die Daten sich geändert haben.“

Quelle: www.kinderaerzte-im-netz.de vom 14.06.2021