Gemeinsamer Bundes­aus­schuss: Psychotherapeuten können Ergotherapie verordnen

Ab dem 1. Januar 2021 können auch Psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten eine Ergotherapie verordnen, wenn psychische Erkrankungen beziehungsweise bestimmten Erkrankungen des zentralen Nervensystems oder Entwicklungsstörungen vorliegen. Einen entsprechenden Beschluss hat der Gemeinsame Bundes­aus­schuss (G-BA) gefasst, wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) erklärte. Hintergrund ist demnach das Gesetz zur Reform der Psy­cho­thera­peuten­aus­bildung. Damit wurden die Befugnisse der Psychologischen Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten erweitert. Eine konkrete ergotherapeutische Maßnahme, die laut Heilmittel-Richtlinie des G-BA zum Beispiel bei depressiven Störungen oder einem Abhängigkeitssyndrom verordnet werden darf, sei beispielsweise Hirnleistungstraining, schreibt die KBV. Die Verordnung sei möglich bei einer Erkrankung aus dem Indikationsspektrum der Richtlinien-Psychotherapie, zum Beispiel bei Angststörungen. Außerdem könne sie bei einer Erkrankung erfolgen, bei der eine neuropsychologische Therapie angewendet werden könne. Darüber hinaus ist laut KBV eine Verordnung möglich bei allen anderen Diagnosen des Kapitels V „Psychische und Verhaltensstörungen“ der ICD-10. Bei diesen Indikationen sei allerdings der behandelnde Arzt zu informieren, schreibt die KBV. Die Verordnung sei bei Bedarf mit ihm abzustimmen. 

Quelle: aerzteblatt.de von Oktober 2020