Kinder und Jugendliche: KI-Chatbots gegen Einsamkeit

Die DAK-Suchtstudie zeigt, dass KI-Chatbots den riskanten Medienkonsum von Kindern und Jugendlichen erhöhen. Die Mediensucht bei Minderjährigen bleibt auf einem hohen Niveau.

Chatbots mit Künstlicher Intelligenz (KI) erhöhen einer Längsschnittuntersuchung des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE) für die DAK-Gesundheit zufolge den riskanten Medienkonsum bei Kindern und Jugendlichen. Die DAK-Suchtstudie wurde Ende März in Berlin vorgestellt.

Bis zu etwa zehn Prozent der Kinder und Jugendlichen wenden sich demnach an ChatGPT und andere KI-Chatbots, um sich von negativen Gefühlen abzulenken, Einsamkeit zu lindern oder vertrauliche Dinge zu besprechen. Bei Jugendlichen mit depressiven Symptomen sind es sogar 33 Prozent. Ebenfalls 33 Prozent gaben demnach an, dass ein Chatbot sie besser verstehe als ein echter Mensch.

„Primär kommerziell motivierte KI-Chatbots bergen besondere Risiken für Kinder und Jugendliche“, warnte PD Dr. med. Kerstin Paschke, Studienleiterin und ärztliche Leiterin des Deutschen Zentrums für Suchtfragen des Kindes- und Jugendalters (DZSKJ) am UKE. Durch die Imitation menschlicher Kommunikation und die häufig bestätigenden Reaktionen sollten intensive Nutzungsmuster gefördert werden. „Hierdurch können junge Menschen im Rahmen einer sogenannten parasozialen Beziehung eine emotionale Bindung zum Chatbot entwickeln, die mit größeren psychischen Belastungen einhergeht und problematische Nutzungsmuster begünstigen kann“, so Paschke.

Mehr als jeder oder jede vierte Minderjährige nutzt der Suchtstudie zufolge KI-Anwendungen mehrmals pro Woche. Ab dem Alter von 15 Jahren verwenden mehr als die Hälfte die Chatbots mindestens wöchentlich. Dabei vertrauen mehr als zwei Drittel der befragten Heranwachsenden den Aussagen eines KI-Chatbots mindestens manchmal. Über 40 Prozent vertrauen ihm oft oder sehr oft.

Insgesamt bleibt die Mediensucht bei Minderjährigen auf einem hohen Niveau. Seit 2019 wird die repräsentative Längsschnittstudie von der DAK-Gesundheit und dem UKE gemeinsam durchgeführt, sodass ein Vergleich möglich ist. 2025 fand die achte Erhebungswelle statt. Befragt wurden rund 1 000 Heranwachsende zwischen zehn und 17 Jahren sowie jeweils ein Elternteil.

Jedes vierte Kind zeigt laut der Studie eine problematische Social-Media-Nutzung. Davon betroffen sind eineinhalb Millionen junge Menschen. 21,5 Prozent der Zehn- bis 17-Jährigen haben eine riskante Nutzung. Im Vergleich zum Vorjahr stieg der Anteil leicht an. 6,6 Prozent gelten als süchtig. Hochgerechnet sind das rund 350 000 Kinder und Jugendliche. Der Anteil der mediensüchtigen Minderjährigen stieg um 1,9 Prozent.

Riskante Nutzung von Onlinevideos nimmt zu

Jeder Fünfte nutzt Onlinevideos von Streamingdiensten, Reels oder ähnliches auf riskante Weise. Der Wert stieg im Vergleich zum Vorjahr um 60 Prozent an. Vier Prozent der Kinder und Jugendlichen erfüllen demnach die Suchtkriterien. Auch das medienschutzbezogene Handeln der Eltern wurde in den Blick genommen: 61,5 Prozent sprechen demnach mit ihren Kindern über deren Mediennutzung. Ähnlich viele geben vor, welche Inhalte ihr Kind nutzen darf.

„Die Nutzung digitaler Medien ist ein komplexes Thema, das sich nicht allein durch Altersgrenzen lösen lässt. Gleichzeitig darf diese Komplexität keine Ausrede sein, auf regulatorische Maßnahmen zu verzichten“, betonte Dr. med. Michael Hubmann, Präsident des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte. DAK-Vorstandschef Andreas Storm forderte bis zur Sommerpause gesetzliche Regeln für eine Altersregulierung: „Damit Maßnahmen im kommenden Schuljahr greifen, sollten wir unabhängig von einer EU-weiten Lösung handeln.“

Quelle: www.aerzteblatt.de/ PP, Ausgabe 04/26

Kinder und Jugendliche: S3-Leitlinie zu depressiven Störungen aktualisiert

Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie hat eine aktualisierte Fassung der S3-Leitlinie „Behandlung von depressiven Störungen bei Kindern und Jugendlichen“ vorgestellt. Vor allem die frühzeitige Beteiligung der Kinder und Jugendlichen mit einer Depression an den Therapieentscheidungen auf der Basis einer alters- und entwicklungsangemessenen Aufklärung und Partizipation ist nach Angaben der Leitliniengruppe eine wichtige Neuerung in der Leitlinie“, erläuterte Prof. Dr. med. Gerd Schulte-Körne, München.

„Eine wichtige neue Empfehlung ist, dass unabhängig vom Schweregrad der Depression nach der fachärztlichen Diagnosestellung eine Behandlung immer erfolgen soll“, betonte Schulte-Körne. Da sich Symptomatik, Behandlungsbedarf und Wirksamkeit therapeutischer Ansätze altersabhängig unterscheiden, lassen sich Erkenntnisse aus dem Erwachsenenbereich laut dem Leitlinienteam nicht auf Kinder und Jugendliche übertragen.

Erstmals spricht die Leitlinie deshalb sogar getrennte Empfehlungen für drei Altersgruppen aus: jüngere Kinder (3–6 Jahre), ältere Kinder (7–12 Jahre) und Jugendliche (13–18 Jahre). Beispielsweise gewinnen bei den mittleren Altersgruppen familienbasierte Verfahren an Bedeutung – so wird für sieben- bis zwölfjährige Kinder die familienbasierte interpersonelle Therapie als Alternative zur Behandlung der ersten Wahl angeraten, während für drei- bis sechsjährige Kinder die Parent-Child-Interaction-Therapy – Emotion Development (PCIT-ED) empfohlen wird.

Über alle Altersgruppen sowie Schweregrade hinweg betrachtet die Leitlinie aber weiterhin die Psychotherapie als vorrangige Behandlungsform. Ergänzende Maßnahmen gewinnen in der Behandlung depressiver Störungen zunehmend an Bedeutung. Die Leitlinie spricht explizite Empfehlungen für Sport und Bewegung, künstlerische Therapien sowie begleitende Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe aus.

Quelle: www.aerzteblatt.de/ PP, Ausgabe 03/26

Kinder und Jugendliche: Forderung nach mehr Schutz vor digitaler Ausbeutung

Immer mehr Kinder erscheinen auf öffentlich zugänglichen Social-Media-Kanälen, auf denen Eltern oder Sorgeberechtigte Inhalte über sie veröffentlichen. Die Kinderkommission des Bundestages benennt in einer neuen Stellungnahme Risiken für die Kinder und unterbreitet Vorschläge, wie ihre Persönlichkeitsrechte und ihr Schutz im digitalen Raum gestärkt werden können.

„Kinder sind keine Klicks. Sie haben ein Recht auf Schutz, Privatsphäre und eine ungestörte Persönlichkeitsentwicklung – auch im digitalen Raum“, sagte der Vorsitzende der Kinderkommission, Michael Hose (CDU). Unter Begriffen wie „Sharenting“ aus englisch „share“ und „parenting“ oder „Family Influencing“ hat sich eine neue Form der Vermarktung von Kindheit etabliert. Kinder werden Teil digitaler Inszenierungen, ohne selbst bestimmen zu können, ob und wie ihr Leben digital sichtbar wird.

Erfolgreiche Family-Influencer erreichen laut der Kommission ein Millionenpublikum und geben tiefe Einblicke in geschützte kindliche Lebenswelten. Oftmals werde dies mit lukrativen Werbehinweisen oder Produktverlinkungen versehen. „Die Anwendung des bestehenden Rechts wird den Risiken des Sharentings bislang nicht vollumfänglich gerecht“, warnt die Kommission. Weder das Kunsturhebergesetz noch die Datenschutz-Grundverordnung, das Familienrecht oder bestehende jugendschutzrechtliche Regelungen, etwa aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz, gewährleisteten bislang einen ausreichenden Schutz von Kindern und Jugendlichen.

Die Kinderkommission empfiehlt daher eine Altersgrenze für Sharenting zu prüfen, Darstellungen von Kindern in intimen, bloßstellenden oder emotional belastenden Momenten zu verbieten, ein Widerrufsrecht- und Löschrechte für Kinder einzuführen.

Quelle: www.aerzteblatt.de/ PP, Ausgabe 03/26

Kinder und Jugendliche: Lange Wartezeiten in Kinderpsychiatrien

Die psychische Gesundheit von Kindern und Teenagern hat sich deutlich verschlechtert und führt zu mehr längeren Klinikaufenthalten. Wegen der fünf häufigsten Diagnosen in dem Bereich mussten letztes Jahr 44 381 Minderjährige stationär behandelt werden. Vier Jahre zuvor lag die Zahl bei nur 34 499. Das meldete Correctiv unter Berufung auf Daten der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG). Minderjährige Betroffene müssen inzwischen vier bis sechs Monate auf einen Platz warten, der Vorstandsvorsitzende der DKG, Gerald Gaß. „Diese lange Wartezeit ist natürlich gerade in der Kinder- und Jugendpsychiatrie hochproblematisch.“

Erst vor wenigen Wochen hatte der Kinder- und Jugendreport der DAK-Gesundheit aufgezeigt, dass die Coronapandemie, die Klimakrise sowie Kriege, gesellschaftlicher Druck und Zukunftsängste viele Kinder und Jugendliche belastet. Vor allem Mädchen seien wegen psychischer Probleme oft dauerhaft in Behandlung, hieß es. Ende Oktober hatten die Bundesschülerkonferenz (BSK) und das Institut der deutschen Wirtschaft mit Blick auf psychische Probleme bei Schülern vor den langfristigen Folgen gewarnt. „Wir stecken in einer tiefen Krise. Uns geht’s nicht gut und wenn wir da nicht rauskommen, dann hat das extreme volkswirtschaftliche und gesellschaftliche Folgen“, sagte BSK-Generalsekretär Quentin Gärtner bei einer Pressekonferenz. 

Quelle: www.aerzteblatt.de/ PP, Ausgabe 02/26

ePA-Daten: Psychotherapeuten warnen vor Zugriff

Das Deutsche Psychotherapeuten Netzwerk (DPNW) kritisiert, dass Ermittlungsbehörden auf Informationen der elektronische Patientenakte (ePA) zugreifen können. „Wir fordern für die ePA eine observationsfreie Zone – vergleichbar mit dem Schutz, der heute bereits für Drogenberatungsstellen gilt“, sagte DPNW-Vorsitzender Dieter Adler. In deren Umfeld darf die Polizei nicht ermitteln. Dieses bewährte Modell müsse auch für die ePA gelten, insbesondere gegenüber europäischen Ermittlungsbehörden, so Adler. Der Verband nimmt dafür die europäische E-Evidence-Verordnung in den Blick. Danach können Ermittlungsbehörden anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) die Herausgabe medizinischer Daten verlangen – selbst dann, wenn der zugrunde liegende Sachverhalt nach deutschem Recht nicht strafbar ist. „Damit werden elektronische Patientenakten grundsätzlich auch für EU-Strafverfolgungsbehörden wie Staatsanwaltschaften, Steuerfahndung oder Zoll zugänglich“, hieß es aus dem DPNW. Das Netzwerk befürchtet, dass die Schweigepflicht damit „faktisch entwertet“ wird und gibt ein Beispiel: „Angenommen, gegen eine polnische Staatsbürgerin wird in Polen wegen einer dort strafbaren Abtreibung ermittelt“, so Adler. Es stelle sich heraus, dass sie sich zuvor in Deutschland beraten ließ und dabei einen Arzt oder Psychotherapeuten aufsuchte. Der polnische Staatsanwalt könne nach aktueller Gesetzeslage die Herausgabe der entsprechenden Daten aus der ePA beantragen. 

Quelle: www.aerzteblatt.de/ PP, Ausgabe 02/26

Sexualisierte Gewalt: Traumasensible und rechtssichere Versorgung

Für die medizinische Versorgung von weiblichen Betroffenen sexualisierter Gewalt ist eine neue Leitlinie erschienen. Diese soll eine fachgerechte, traumasensible und rechtssichere Versorgung der Betroffenen gewährleisten, wie es vom Berufsverband der Frauenärztinnen und Frauenärzte (BVF) sowie von der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) heißt.

2024 gab es mehr als 62 000 polizeilich erfasste Opfer von Sexualstraftaten – über 53 000 von ihnen waren Frauen. Das sind 2,1 Prozent mehr als im Jahr zuvor. Die Dunkelziffer dürfte höher liegen und der Umgang damit scheint sich zwischen den Bundesländern zu unterscheiden. „Obwohl seit 2020 ein bundesweiter Anspruch auf vertrauliche Spurensicherung nach sexualisierter Gewalt gilt, kommen viele Bundesländer ihrer Verpflichtung zur Umsetzung und Finanzierung nicht ausreichend nach“, kritisierte Cornelia Hösemann aus dem BVF-Vorsitz. Dadurch entstünden regionale Unterschiede und unsichere Zugangswege für Betroffene. Daher zählt zu den Empfehlungen, dass ärztliches Personal mit den Regelungen der vertraulichen Spurensicherung (VSS) im eigenen Bundesland vertraut sein sollte.

„Es ist nicht Aufgabe des involvierten Personals, den Wahrheitsgehalt der Aussagen der Betroffenen zum Tathergang zu bewerten“, stellte David klar. Die Glaubwürdigkeit sei nicht in Zweifel zu ziehen. Neben der VSS umfassen die Empfehlungen Handlungsanleitungen für die Erstversorgung, die infektiologische und gynäkologische Untersuchung sowie die psychosoziale Nachbetreuung. So ist laut BVF eine traumainformierte Gesprächsführung zentral. Diese soll den Betroffenen Kontrolle über den Untersuchungsprozess ermöglichen und ihre Würde und Sicherheit in den Mittelpunkt stellen. 

Quelle: www.aerzteblatt.de/ PP, Ausgabe 02/26

BUCHTIPP: Weiblicher Autismus: Emotionaler Beistand für Betroffene

Die Autorinnen setzen mit diesem Buch erneut ein Statement für die weiblichen Aspekte von Neurodiversität. Alle bringen Erfahrungen in der Diagnostik und Therapie von Autismusspektrumsstörungen aus ihrer klinischen Tätigkeit am Universitätsklinikum Freiburg mit und erleben somit täglich, dass autistische Frauen und Mädchen oft schwerer oder deutlich später diagnostiziert werden als männliche Betroffene, da Studien und Literatur über Autismus sowie die Diagnosekriterien sich traditionell auf Männer und Jungen konzentrieren. Die Autorin Manon Mannherz ist selbst Autistin und Mutter autistischer Kinder.

Das Buch bietet einen einfühlsamen Einblick in die Lebenswelten und Entwicklungsaufgaben von Frauen und Mädchen im Autismusspektrum. Es beschreibt die Möglichkeiten und Hürden auf dem Weg zur Diagnose, sowie die sich daraus ergebenden Fragen der Identität. Es eröffnet eine wichtige Perspektive auf die Herausforderungen, aber auch Stärken, die Autistinnen in einer oft nicht auf ihre Bedürfnisse ausgerichteten Welt haben.

Das Buch hebt dabei die soziale und kulturelle Dimension von Autismus hervor, vor allem den bei weiblichen Betroffenen höheren Druck, aber auch ihre besseren Fähigkeiten, ihre Besonderheiten zu „maskieren“, um sich gesellschaftlichen Normen anzupassen. Durch dieses oft über Jahre eingeübte Verstecken der eigentlichen Persönlichkeit kommt es häufig zum Gefühl, „anders/nicht richtig“ zu sein, sowie zu Komorbiditäten oder Schwierigkeiten in der Identitätsentwicklung. Wiederkehrend wird mit der Analogie der „pro Tag begrenzten Löffel“ als Symbol für die Energiereserven gearbeitet, um ein Verständnis für die häufigen Überforderungsmomente und das ständig nötige Abwägen von Belastungen und Rückzug zu verdeutlichen. Ein Highlight des Buches sind die an mehreren Stellen aufgelisteten „Regel-Listen“, die die Wahrnehmung und Erwartungen von Autistinnen, etwa in Freundschaften oder im Umgang mit Autoritäten, beschreiben. Die Autorinnen stellen hier auf eine unterhaltsame und gleichzeitig aufschlussreiche Weise dar, wie einfach die Welt aus der Sicht von Autistinnen funktionieren könnte, wenn sie sich nicht in einer neurotypischen Welt bewegen müssten.

Für Fachleute, die sich mit Autismus beschäftigen, mag das Buch weniger tiefgehend sein. Für Betroffene und deren Angehörige jedoch – insbesondere vor oder kurz nach der Diagnosestellung – bietet dieses Buch einen wichtigen emotionalen Beistand. Es hilft, die Erlebenswelt von Autistinnen nachzuvollziehen, und bietet eine einfühlsame Einführung in das, was es bedeutet, als Frau im Autismusspektrum zu leben. Celina Szonert

Manon Mannherz, Ismene Ditrich, Christa Koentges: Die Welt autistischer Frauen und Mädchen. Warum sie anders genau richtig sind. Beltz Verlag, Weinheim 2025, 256 Seiten, kartoniert, 22,00 Euro

Quelle: www.aerzteblatt.de/ PP, Ausgabe 01/26

DAK-Kinder- und Jugendreport: Zunehmend Angststörungen bei Mädchen

Coronapandemie, Klimakrise, Kriege, gesellschaftlicher Druck und Zukunftsängste – das alles belastet viele Kinder und Jugendliche. Vor allem Mädchen seien wegen psychischer Probleme oft dauerhaft in Behandlung, heißt es im Kinder- und Jugendreport der DAK-Gesundheit.

Demnach haben 22 von 1 000 DAK-versicherten Fünf- bis 17-Jährigen Angststörungen – vor allem soziale Phobien und Panikstörungen. Hochgerechnet entspreche das bundesweit 230 000 Kindern und Jugendlichen. Im Vergleich zu den Daten aus 2019 sei das ein Anstieg der Zahlen um 17 Prozent. Besonders stark sei die Zunahme bei Mädchen im Alter von 15 bis 17 Jahren. Im Jahr 2024 waren 66,5 von 1 000 DAK-versicherten Mädchen wegen einer Angststörung in Behandlung, im Vergleich zu 2019 entspreche das einem Anstieg um 53 Prozent. Bei rechnerisch 16,6 Mädchen davon war die Erkrankung chronisch. Zum Vergleich: 2019 waren 8,1 von 1 000 Mädchen jedes Quartal des Jahres wegen einer Angststörung in Behandlung.

„Die Zahlen machen das Erbe der Pandemie sichtbar“, wird der Psychiater Prof. Dr. Christoph Correll, Charité Berlin, in einer DAK-Mitteilung zitiert. „Wir sehen eine langfristige Verfestigung psychischer Störungen bei Kindern und Jugendlichen.“ Aufgrund fehlender sozialer Kontakte und Entwicklungsschritte aus der Pandemiezeit hätten sich vor allem Mädchen zurückgezogen und Ängste entwickelt. Das habe viele Behandlungen nach sich gezogen. Zudem seien Mädchen vulnerabler als Jungen für soziale Medien, deren Konsum in der Pandemie angestiegen ist. Weil sie dort oft Körperbilder sowie Glücks- und Zufriedenheitsideale sähen, die nicht erfüllt werden könnten, erhöhe sich das Stresslevel. Das könne die Ausprägung psychischer Erkrankungen fördern. 

Quelle: www.aerzteblatt.de/ PP, Ausgabe 01/26

Kinder- und Jugendhilfe: Neuer Höchststand bei Kindeswohlgefährdung

Die Zahl der gemeldeten Kindeswohlgefährdungen in Deutschland hat im vergangenen Jahr einen neuen Höchststand erreicht. Das zeigen Zahlen des Statistischen Bundesamts (Destatis). Demnach stellten die Jugendämter im vergangenen Jahr bei rund 72 800 Kindern oder Jugendlichen eine Kindeswohlgefährdung durch Vernachlässigung, psychische, körperliche oder sexuelle Gewalt fest. Die Zahl solcher Fälle stieg damit binnen fünf Jahren um fast ein Drittel (31 Prozent) beziehungsweise 17 300.

Die betroffenen Kinder waren demnach im Durchschnitt 8,3 Jahre alt. Etwa jedes zweite (52 Prozent) Kind war jünger als neun Jahre, jedes dritte (33 Prozent) sogar unter sechs Jahre. Besonders häufig stellten die Behörden Anzeichen von Vernachlässigung (58 Prozent) und für psychische Misshandlungen (37 Prozent) fest. In weiteren 28 Prozent der Fälle gab es Hinweise auf körperliche Misshandlungen und in sechs Prozent auf sexuelle Gewalt. Während von Vernachlässigungen und körperlichen Misshandlungen Jungen etwas häufiger betroffen waren, galt das im Fall von psychischer und vor allem sexueller Gewalt für die Mädchen. Im Vorfeld prüften die Jugendämter 2024 rund 239 400 Verdachtsfälle. Damit nahmen die Gefährdungseinschätzungen binnen fünf Jahren um 38 Prozent zu und erreichten ebenfalls einen neuen Höchststand.

Die meisten Hinweise auf eine mögliche Gefährdungssituation kamen von Polizei und Justiz (31 Prozent). Etwas seltener aus der Bevölkerung, also von Verwandten, Bekannten, Nachbarn oder anonym (21 Prozent). Dahinter folgen die Kinder-, Jugend- oder Erziehungshilfe (13 Prozent) und die Schulen (zwölf Prozent). Nur in etwa einem Zehntel der Fälle stammten die Hinweise aus den Familien selbst.

Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls eines Kindes droht oder bereits eingetreten ist. 

Quelle: www.aerzteblatt.de/ PP, Ausgabe 01/26