Kontrolle zeigt Wirkung: Jugendschutzkonforme Alterskennzeichnung bei Streaming-Plattformen

Junge Menschen begeistern sich für Filme und Serien. Streaming-Plattformen spielen in ihrer Freizeit deshalb eine große Rolle. Um einen effektiven Jugendschutz sicherzustellen, hat die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) die Alterskennzeichnung von Streaming-Plattformen überprüft und Nachbesserungen erwirkt. Verlässliche Alterskennzeichnungen helfen Eltern bei der Einschätzung, ob ein Film oder eine Serie für ihr Kind geeignet ist. Auch für pädagogische Fachkräfte sowie für Kinder und Jugendliche selbst sind sie eine wichtige Orientierungshilfe. Deshalb verpflichtet das Jugendschutzgesetz Streaming-Plattformen dazu, ihre Filme und Serien mit einer Alterskennzeichnung zu versehen. Diese müssen auf den Plattformen deutlich sichtbar sein, bevor der Inhalt startet. Mit den von der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz eingeforderten Nachbesserungen setzen die für Kinder und Jugendliche relevanten deutschen Streaming-Plattformen die Alterskennzeichnung nun zufriedenstellend um.
Die Pflicht zur Alterskennzeichnung gilt für alle in- und ausländischen Film- und Spielplattformen mit Gewinnerzielungsabsicht, die mindestens eine Million Nutzende in Deutschland haben. Gekennzeichnet werden müssen Spielfilme, Serien, Dokumentarfilme und Spiele. Nicht gekennzeichnet werden müssen fernsehähnliche Inhalte wie Unterhaltungs- und Nachrichtensendungen. Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz ist zuständig für die Aufsicht über die Kennzeichnungspflicht und kann Verstöße mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro ahnden.  

Quelle: Pressemitteilung der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz, 10. Mai 2023