Beratung

Nicht jede Verhaltensauffälligkeit eines Kindes bzw. eines / einer Jugendlichen ist therapiebedürftig. Meistens genügen schon einige wenige Beratungsgespräche, um z.B. einen Konflikt offen zu legen, zu entschärfen und/ oder Ursachen zu erkennen und Lösungsansätze zu erarbeiten.

Aber auch scheinbar “kleine” Verhaltensauffälligkeiten können teilweise eine Behandlung notwendig machen. Die wichtigste Aufgabe der Psychotherapeutin ist daher mitunter die Abklärung einer Therapienotwendigkeit (Indikation).

Dies erfolgt im Rahmen der Beratung bzw. der Diagnostik.

Im Rahmen der Beratung wird zunächst ein kostenloses Erstgespräch angeboten.

Das Erstgespräch findet in der Regel gemeinsam mit den Kindern bzw. Jugendlichen und den Bezugspersonen (z.B. Eltern) statt; Jugendliche und junge Erwachsene können auch alleine zum Gespräch kommen.

Die Kosten für weitere Beratungstermine richten sich in der Regel nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Folgende Beratungsschwerpunkte werden zusätzlich angeboten:

  • Familienberatung,
  • Erziehungs- und Schulberatung,
  • Schullaufbahnberatung,
  • Hilfestellung in aktuellen Problemsituationen und
  • Abklärung des individuellen Auftrags (z.B. Diagnostik).

Die Beratung unterliegt der Schweigepflicht; Informationen an Dritte (z.B. an Lehrer*innen) dürfen nur nach Erteilung einer Schweigepflichtsentbindung erfolgen.