💰 Kosten & Abrechnung
In der Regel werden die Kosten für Diagnostik und Psychotherapie direkt über die Kassenärztliche Vereinigung mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet. Dafür wird die gültige Versicherungskarte des Kindes bzw. der/die Jugendliche(n) benötigt – bitte bringen Sie diese zum Erstgespräch mit.
💬 Weitere Leistungen
Zusätzliche Leistungen wie ausführliche Stellungnahmen, spezielle Untersuchungen oder schriftliche Befundberichte können nach vorheriger Absprache privat in Rechnung gestellt werden – gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
📌 Weitere Möglichkeiten der Kostenübernahme
Neben der gesetzlichen Krankenversicherung können die Kosten auch über andere Wege getragen werden:
1. 🧾 Selbstzahler
- Die Patientin / der Patient bzw. die gesetzlichen Vertreter erhalten monatlich eine Rechnung.
- Die Kosten werden in einem persönlichen Vorgespräch individuell vereinbart.
- Die Abrechnung erfolgt nach der GOP.
2. 🏥 Private Krankenversicherung
- Private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für Psychotherapie meist anteilig oder vollständig.
- Die Bedingungen für die Kostenübernahme (z. B. Antragsverfahren, Anzahl der Sitzungen) können je nach Versicherung variieren.
- Bitte erkundigen Sie sich vor Therapiebeginn bei Ihrer privaten Versicherung.
- Auch hier erfolgt die Abrechnung nach GOP.
3. 📄 Beihilfe
- Für beihilfeberechtigte Personen gelten die Regelungen der Beihilfeverordnung.
- Nach spätestens 10 Sitzungen muss in der Regel ein Antrag bei der Beihilfestelle gestellt werden.
- Die private Krankenversicherung richtet sich anschließend nach der Entscheidung der Beihilfe.
- Die Abrechnung erfolgt nach GOP.
4. 👨👩👧 Jugendhilfe (nach SGB VIII)
- Wenn ein Anspruch auf ambulante Psychotherapie im Rahmen der Hilfen zur Erziehung oder Eingliederungshilfe besteht, kann eine Kostenübernahme beim zuständigen Jugendamt beantragt werden.
- Dies gilt z. B. bei besonderem Unterstützungsbedarf nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII).
- Die Abrechnung erfolgt nach GOP.
🗣 Im Erstgespräch werden wir gemeinsam klären, welche Form der Kostenübernahme in Ihrem Fall in Frage kommt.