🧒 Beratung & Abklärung in der Praxis
Nicht jedes auffällige Verhalten bei Kindern und Jugendlichen bedeutet, dass eine Psychotherapie notwendig ist. Oft reicht schon eine gezielte Beratung, um:
- Konflikte zu erkennen und zu klären
- Ursachen für bestimmte Verhaltensweisen zu verstehen
- neue Lösungswege zu entwickeln
Gleichzeitig gilt: Auch vermeintlich „kleine“ Auffälligkeiten können in manchen Fällen behandlungsbedürftig sein. Eine sorgfältige Einschätzung durch eine Fachperson ist deshalb wichtig.
🎯 Aufgabe der Psychotherapeutin
Eine zentrale Aufgabe der Psychotherapeutin ist es, im Rahmen der Beratung oder Diagnostik zu klären, ob eine psychotherapeutische Behandlung notwendig ist – das nennt man „Indikationsstellung“.
💬 Erstgespräch (kostenfrei)
Zum Einstieg wird ein kostenloses Erstgespräch angeboten. Dieses Gespräch findet in der Regel gemeinsam mit dem Kind / Jugendlichen und den Eltern oder Bezugspersonen statt. Jugendliche und junge Erwachsene können auch alleine kommen.
📚 Inhalte und Schwerpunkte der Beratung
In der Beratung werden verschiedene Themen behandelt, je nach Anliegen. Mögliche Schwerpunkte sind:
- Familienberatung
- Erziehungs- und Schulberatung
- Schullaufbahnberatung
- Hilfestellung bei akuten Problemen (z. B. Konflikten, Krisen, Übergängen)
- Klärung eines konkreten Auftrags (z. B. ob Diagnostik sinnvoll ist)
💶 Kosten
Das Erstgespräch ist kostenlos. Die weiteren Beratungstermine werden nach vorheriger Absprache in der Regel gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) abgerechnet.
🔐 Schweigepflicht
Alle Inhalte der Beratung unterliegen der Schweigepflicht. Eine Weitergabe von Informationen an Dritte – z. B. an Lehrkräfte oder Institutionen – erfolgt nur, wenn eine schriftliche Schweigepflichtsentbindung vorliegt.