Bescheinigungen

Kosten und Abrechnung von psychotherapeutischen Bescheinigungen

Es gibt eine wichtige Vereinbarung, den sogenannten Bundesmantelvertrag oder auch Vordruckvereinbarung, die genau regelt, welche Bescheinigungen und Dokumente von PsychotherapeutInnen über die gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden dürfen.

Wann sind Bescheinigungen kostenfrei?
Bescheinigungen dürfen nur dann von der Krankenkasse bezahlt werden, wenn sie auf bestimmten, offiziell vereinbarten Formularen (Vordrucken) erstellt werden oder wenn die Krankenkasse oder der Medizinische Dienst ausdrücklich danach fragt. Diese Bescheinigungen sind für alle Patientinnen und Patienten kostenlos. Man erkennt sie daran, dass sie eine spezielle fünfstellige Nummer haben, die sogenannte Abrechnungsziffer, die im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) der Kassenärztlichen Vereinigung festgelegt ist.

Was passiert, wenn andere Dokumente benötigt werden?
Wenn andere Bescheinigungen, Berichte oder Stellungnahmen benötigt werden, die nicht unter diese vereinbarten Vordrucke fallen, dann sind diese nicht automatisch kostenlos. Für solche Dokumente gelten die Gebühren der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Das bedeutet, diese Leistungen sind privat zu zahlen und werden nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen.

Wer bezahlt dann die Kosten?
Die Kosten für diese zusätzlichen Dokumente muss entweder die Patientin bzw. der Patient selbst bezahlen oder die Stelle, die das Dokument angefordert hat (zum Beispiel die Schule, der Arbeitgeber oder eine Behörde). Diese Leistungen werden oft als „Individuelle Gesundheitsleistungen“ (IGeL) bezeichnet.

Wichtiger Hinweis:
Wenn zum Beispiel eine Behörde, die Schule oder der Arbeitgeber eine Bescheinigung oder einen Bericht von der Psychotherapeutin verlangt, sollte man immer vorher klären, wer die Kosten dafür trägt. Denn diese sind nicht automatisch von der Krankenkasse übernommen und können unter Umständen zu einer Rechnung führen.

Liste der Gebühren:

BescheinigungUmfangKostenKostenstelle GOP
Anwesenheitsbescheinigung  Kurze Bescheinigungkostenfrei
Kopien der Befunde  Kopie pro Seite auf eigenen Wunschkostenfrei
Kurze Bescheinigung oder kurzes Zeugnis  Kurze Informationen
(1 Seite): z.B. für Familienkasse/ Schule /Finanzamt)
5,36 €  Nr. 70
Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht  Angaben zur Anamnese, andere Befunde (Testergebnisse), Empfehlungen bzw. Bewertungen  17,43 €Nr. 75
Schriftliche gutachtliche Äußerung (Gutachten)  Psychotherapeutische Begutachtung auf Wunsch des Patienten (mit fachlicher Begründung bezüglich etwaiger Fragestellungen oder Diskussionspunkte   40,22 €Nr. 80
anfallendes Portoje nach Größe des Briefes0,85 € bis 1,60 €