Lage
Die Praxis befindet sich neben der katholischen Kirche im Zentrum von Erwitte (Kreis Soest) und ist somit gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln und dem Auto zu erreichen.
Eine Bushaltestelle ist nur wenige Minuten entfernt, kostenlose Parkplätze sind in der Nähe ausreichend vorhanden.
In der näheren Umgebung befinden sich die Praxen mehrerer Hausärzte bzw. Hausärztinnen und einer Fachärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie.
Zusätzlich gibt es zahlreiche Cafés und Einkaufsmöglichkeiten, die die Bezugspersonen während der Therapiesitzungen der Kinder und Jugendlichen nutzen können.
Natürlich steht auch ein kleiner Wartebereich in der Praxis zur Verfügung.
Ausstattung
Die Praxis besteht u.a. aus 2 Besprechungszimmern, die genügend Platz für Einzel-, Eltern-, Familien- und Hilfeplangespräche bieten.
Darüber hinaus gibt es ein großes Test- und Spielzimmer, das über eine alters- bzw. kindgerechte Einrichtung verfügt,
und einen Wartebereich.
Sprechzeiten
Die Praxis ist eine sogenannte „Bestellpraxis“, das heißt, dass der erste Termin („Erstgespräch“) nur nach Vereinbarung vergeben wird. Die Terminvergabe findet in der Regel telefonisch statt.
Terminvereinbarungen können dienstags zwischen 10.30 Uhr und 12.00 Uhr und donnerstags zwischen 8.30 Uhr und 10.30 Uhr persönlich am Telefon entgegen genommen werden („Telefonische Sprechstunde“), ansonsten steht ein Anrufbeantworter zur Verfügung.
Eine Kontaktaufnahme ist auch per E-Mail möglich (siehe Kontakt).
Im darauffolgenden Erstgespräch werden dann weitere Termine zu festen Zeiten vereinbart. Dadurch entstehen später keine unnötigen Wartezeiten in der Praxis.
Eine Bestellpraxis klappt nur bei pünktlichem Erscheinen!
Es ist deshalb wichtig, dass die Termine zuverlässig wahrgenommen werden, da sie extra für den Patienten bzw. für die Patientin freigehalten werden.
Dies bedeutet jedoch auch, dass Termine, die der Patient bzw. die Patientin nicht wahrnimmt, in der Regel nicht anderweitig besetzt werden können.
Deshalb ist v.a. aus organisatorischen Gründen eine rechtzeitige Absage von vereinbarten Terminen erforderlich.
Das Fernbleiben vom Termin ohne triftigen Grund oder ein zu spät abgesagter Termin kann privat in Rechnung gestellt werden.
Ersttermine für neue Patienten bzw. Patientinnen sind oft mit einer längeren Wartezeit verbunden.