Diagnostik

🧠 Psychologische Diagnostik in der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie

Eine der wichtigsten Aufgaben einer Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin ist die differenzierte und umfassende Diagnostik von psychischen Auffälligkeiten und Störungen im Kindes- und Jugendalter.

Mithilfe der Diagnostik lassen sich viele offene Fragen zu auffälligem Verhalten oder zur Entwicklung eines Kindes oder Jugendlichen klären – zum Beispiel in folgenden Bereichen:

  • Schule (z. B. Über- oder Unterforderung, Leistungsprobleme, Schulverweigerung, Prüfungsängste, Hochbegabung)
  • Auffällige Verhaltensveränderungen (z. B. Rückzug, Aggression, Ängste)
  • Konflikte in der Familie oder mit Gleichaltrigen
  • Entwicklungsverzögerungen oder -defizite
  • u. v. m.

🔍 Ziel der Diagnostik

Ziel ist es, ein genaues Bild davon zu gewinnen,

  • wie die Beschwerden entstanden sind,
  • was sie möglicherweise aufrechterhält
  • und welche Rolle das familiäre und soziale Umfeld dabei spielt.

Außerdem liefert die Diagnostik eine fundierte Grundlage für eine gezielte Beratung oder Therapie.

👨‍👩‍👧 Elemente der Diagnostik

Die Diagnostik ist stets individuell und besteht je nach Fragestellung aus mehreren Bausteinen. Dazu gehören unter anderem:

  • Ausführliche Gespräche (Exploration) mit dem Kind / Jugendlichen, den Eltern und ggf. weiteren Bezugspersonen
  • Entwicklungs- und Verhaltensdiagnostik
  • Intelligenz- und Leistungsdiagnostik
  • Persönlichkeitsdiagnostik
  • Störungsspezifische Testverfahren
  • Weitere psychologische Verfahren je nach Fragestellung

🧾 Befundgespräch

Nach Abschluss der Diagnostik findet ein gemeinsames Befundgespräch mit dem Kind / Jugendlichen und den Bezugspersonen statt. Die Therapeutin erläutert dabei:

  • ihre Beobachtungen und Eindrücke
  • die Ergebnisse der Tests und Gespräche
  • eine mögliche Diagnose
  • Empfehlungen zum weiteren Vorgehen

🔐 Schweigepflicht

Alle Informationen aus der Diagnostik unterliegen der Schweigepflicht. Eine Weitergabe an Dritte (z. B. Lehrkräfte, Ärzt*innen) erfolgt nur, wenn Sie eine schriftliche Schweigepflichtentbindung erteilen.