🧭 Ablauf der Psychotherapie in unserer Praxis
Die Vorgehensweise richtet sich immer nach dem individuellen Anliegen der Patientin bzw. des Patienten oder der Bezugspersonen. Je nach Bedarf kann es sich um eine Beratung, eine diagnostische Einschätzung oder eine Psychotherapie handeln.
Im Folgenden finden Sie den typischen Ablauf einer Psychotherapie:
1. 📞 Terminvereinbarung
Patient*innen (bzw. deren Sorgeberechtigte) können telefonisch – am besten während der telefonischen Sprechzeiten – oder per E-Mail einen Erstgesprächstermin („Psychotherapeutische Sprechstunde“) vereinbaren.
Eine Überweisung ist nicht erforderlich.
Vor dem Erstgespräch erhalten Sie einen Fragebogen, den Sie bitte ausgefüllt zur Vorbereitung zurücksenden.
Wichtig: Bitte bringen Sie zum Erstgespräch die gültige Gesundheitskarte des Patienten/der Patientin mit!
2. 🗣 Erstgespräch (Psychotherapeutische Sprechstunde)
- Bei Kindern findet das Erstgespräch in der Regel gemeinsam mit den Eltern oder anderen Bezugspersonen statt.
- Jugendliche und junge Erwachsene können auch allein zum Termin kommen.
Ziele des Erstgesprächs sind:
- Erste diagnostische Einschätzung: Liegt möglicherweise eine behandlungsbedürftige psychische Erkrankung vor?
- Entscheidung, ob Psychotherapie sinnvoll ist oder ob andere Hilfsangebote passender wären (z. B. Beratungsstellen, Präventionsangebote).
- Klärung organisatorischer Fragen: z. B. Ablauf, Dauer, Kosten, Rechte und Pflichten.
- Kennenlernen: Die Patientin / der Patient kann sich einen Eindruck von der Therapeutin und den Praxisräumen verschaffen.
Hinweis: Diese erste Sprechstunde ist eine wichtige und niedrigschwellige Möglichkeit zur frühzeitigen psychischen Abklärung.
3. 🔍 Probatorische Sitzungen (meist 2–3 Termine)
Wenn eine Psychotherapie grundsätzlich in Frage kommt, schließen sich in der Regel weitere probatorische Sitzungen an. Sie dienen dem gegenseitigen Kennenlernen und der genaueren diagnostischen Einschätzung:
- Die Therapeutin führt ggf. psychologische Testungen durch und beobachtet das Verhalten im Gespräch.
- Gemeinsam mit dem Patienten / der Patientin werden Therapieziele besprochen.
- Es wird geprüft, ob die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Therapie erfüllt sind (z. B. Motivation, Beziehung, Passung).
4. 📝 Befund- und Planungsgespräch
Am Ende der Diagnostik findet ein ausführliches Befundgespräch mit dem Patienten / der Patientin und ggf. den Bezugspersonen statt. Dabei wird besprochen:
- Was ist das Ergebnis der Diagnostik? (Diagnose)
- Welche Empfehlungen ergeben sich daraus?
- Wie könnte eine mögliche Therapie aussehen? (Individueller Behandlungsplan)
Anschließend hat die Patientin / der Patient Zeit, über das Angebot nachzudenken und sich bewusst für oder gegen die Behandlung zu entscheiden.
5. 🩺 Ärztliche Abklärung
Wenn eine Psychotherapie stattfinden soll, ist vor Beginn eine ärztliche Untersuchung („Konsiliarbericht“) erforderlich. Diese stellt sicher, dass keine körperlichen Ursachen im Vordergrund stehen und dass aus ärztlicher Sicht nichts gegen die Behandlung spricht.
6. 📄 Antrag auf Kostenübernahme durch die Krankenkasse
Wenn die Therapie von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden soll, werden gemeinsam mit der Therapeutin die notwendigen Antragsformulare ausgefüllt. Die Bearbeitung durch die Kasse kann bis zu vier Wochen dauern.
Sobald die Bewilligung schriftlich vorliegt, kann die Psychotherapie beginnen.
7. 🧠 Durchführung der Therapie
Die Behandlung findet in der Regel als Einzeltherapie statt. Je nach Bedarf werden auch Eltern- oder Familiengespräche eingeplant.
Die Dauer der Psychotherapie hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere von der Art und Schwere der psychischen Beschwerden.
Wichtig: Wenn ein minderjähriges Kind behandelt werden soll, muss bereits zum Erstgespräch das schriftliche Einverständnis beider sorgeberechtigten Elternteile vorliegen.