Procedere

Die Vorgehensweise in der Praxis richtet sich nach dem individuellen Auftrag der Patient*innen bzw. deren Bezugspersonen und variiert dadurch (z.B. Beratung, Diagnostik und Therapie).

Im Folgenden wird der übliche Weg zur Aufnahme einer Psychotherapie beschrieben: 

Die Patient*innen können direkt ohne Überweisung einen ersten Gesprächstermin („Erstgespräch“) per Telefon (vorzugsweise in der „Telefonischen Sprechzeit„) bzw. per E-Mail vereinbaren.

In der Regel soll der Patient / die Patientin bzw. sollen die gesetzlichen Vertreter dann einen „Erstfragebogen“ ausfüllen, damit sich die Psychotherapeutin auf das Erstgespräch vorbereiten kann.

WICHTIG: Der Patient / die Patientin muss eine gültige Versicherungskarte zum Erstgespräch mitbringen!

Das Erstgespräch („Psychotherapeutische Sprechstunde“) mit jüngeren Patient*innen findet in der Regel gemeinsam mit den Bezugspersonen (z.B. Eltern) statt; Jugendliche und junge Erwachsene können auch alleine zum Gespräch kommen.

Die Psychotherapeutin klärt in dem Erstgespräch ab, ob ein Verdacht auf eine psychische Krankheit vorliegt und der Patient / die Patientin eine Psychotherapie benötigt oder ob ihm / ihr mit anderen Unterstützungs- und Beratungsangeboten (z.B. Präventionsangebote, Ehe- und Familienberatungsstelle) geholfen werden kann.
Darüber hinaus kann sich der Patient / die Patientin ein Bild von der Psychotherapeutin und von den Räumlichkeiten machen und offene Fragen (z.B. Kosten, Sitzungsverlauf) klären. 
Die Psychotherapeutin bespricht mit dem Patienten / der Patientin zusätzlich den Auftrag des Patienten/ der Patientin sowie den Ablauf und die Rahmenbedingungen der Behandlung (Rechte und Pflichten des Patienten / der Patientin und der Therapeutin).

FAZIT: Die „Psychotherapeutische Sprechstunde“ dient der frühzeitigen diagnostischen Abklärung und stellt einen niedrigschwelligen Zugang zur Psychotherapie dar.

Zum Abschluss werden gegebenenfalls ca. 3 weitere Sitzungen („Probatorische Sitzungen“) vereinbart.
In den Probatorischen Sitzungen haben der Patient/ die Patientin und die Therapeutin Zeit, sich besser kennen zu lernen. Der Patient/ die Patientin kann das Problem genauer darstellen und Ziele für die Behandlung entwickeln. 
Die Therapeutin führt verschiedene psychologische Testungen durch und beobachtet das Verhalten des Patienten/ der Patientin genauer, um so das Problem besser einschätzen zu können und die Therapievoraussetzungen zu überprüfen (z.B. Indikation, Motivation). 

Nach der gründlichen diagnostischen Untersuchung findet ein gemeinsames Befundgespräch (Patient / Patientin mit Bezugspersonen) statt, in dem die Therapeutin zunächst ihren Eindruck mitteilt und die Befunde erläutert (Diagnose und Empfehlung).
Gemeinsam wird dann geklärt, ob die Voraussetzungen für eine Therapie gegeben sind (z.B. gute therapeutische Beziehung). Die Therapeutin bespricht danach das therapeutische Vorgehen bzw. den konkreten Therapieverlauf (individueller Behandlungsplan).    
Danach hat der Patient / die Patientin Zeit, den Therapievorschlag zuhause in Ruhe zu überdenken und sich aus eigener Motivation für oder auch gegen die Behandlung zu entscheiden.

Entscheidet sich der Patient / die Patientin für die Therapie, muss vor Beginn der Therapie eine ärztliche Abklärung erfolgen. Im ärztlichen Konsiliarbericht wird eine „somatische Abklärung“ vorgenommen. Es soll dadurch sichergestellt werden, dass aus medizinischer Sicht nichts gegen eine Psychotherapie spricht bzw. sinnvoll erscheint, ob ein Facharzt hinzugezogen werden sollte oder eine medizinische Begleitung erforderlich ist. 

Im Falle der Kassenfinanzierung werden die erforderlichen Antragsformulare von der Therapeutin und dem gesetzlichen Vertreter/ der gesetzlichen Vertreterin des Patienten / der Patientin gemeinsam ausgefüllt und diese bei der Versicherung oder Krankenkasse eingereicht.
Es kann dann bis zu vier Wochen dauern, bis die Therapie bewilligt ist. Liegt die Bewilligung schriftlich vor, kann die Therapie sofort beginnen.

Die sich anschließende Psychotherapie wird grundsätzlich als Einzeltherapie durchgeführt. Bezugspersonen können in zeitlichen Abständen zu Eltern- bzw. Familiengesprächen kommen.
Wie lange eine Psychotherapie dauert, hängt u.a. von der Schwere und der Art der Probleme ab.

WICHTIG: Für die Behandlung eines Kindes / Jugendlichen wird bereits zum Erstgespräch ein schriftliches Einverständnis beider sorgerechtspflichtigen Eltern benötigt.